GVL
We are one of the biggest collective management organisations for neighbouring rights in Europe. Please read on to find out more about our activity as representatives of our rights holders.
Was bedeutet beschränkte oder unbeschränkte Steuerpflicht? Und wo kann ich eine Freistellungsbescheinigung beantragen? In der folgenden Übersicht finden Sie Antworten auf diese und weitere steuerlichen Fragen.
Gemäß § 50 a des Einkommensteuergesetzes müssen wir bei im Ausland lebenden Künstlern von sämtlichen auszuzahlenden Beträgen einen reduzierten Steuerabzug in Höhe von 15 % zzgl. 5,5 % Solidaritätszuschlag vornehmen. Um diesen Steuerabzug zu vermeiden, benötigen wir von Ihnen eine Freistellungsbescheinigung des Bundeszentralamtes für Steuern.
Personen, die im Inland weder einen Wohnsitz noch ihren gewöhnlichen Aufenthalt haben, unterliegen mit ihren inländischen Einkünften i. S. d. § 49 EStG der beschränkten Steuerpflicht.
Personen, die in der Bundesrepublik Deutschland einen Wohnsitz oder ihren gewöhnlichen Aufenthalt haben, sind nach § 1 Einkommensteuergesetz unbeschränkt steuerpflichtig.
Einen Antrag auf Freistellungsbescheinigung müssen Sie direkt beim Bundeszentralamt für Steuern stellen. Das Formular zum Ausfüllen können Sie unter diesem Link downloaden.
Bitte teilen Sie uns Ihre Umsatzsteuernummer bzw. Ihre Umsatzsteuer-ID schriftlich mit und informieren uns, seit wann Sie umsatzsteuerpflichtig sind. Wir werden eventuelle Umsatzsteuernachzahlungen veranlassen.