Nicht zuordenbare Sendemeldungen

Gemäß Verwertungsgesellschaftengesetz ist die GVL zur Veröffentlichung aller Nutzungen von Tonträger- und Bildtonträgerproduktionen, deren Rechteinhaber*innen nicht eindeutig identifiziert werden konnten, verpflichtet.

Um Ihre Rechte für die hier veröffentlichten Nutzungen geltend zu machen und entsprechende Vergütungen zu erhalten, ist der Abschluss eines Wahrnehmungsvertrags und das anschließende Claiming über unser Herstellerportal https://www.label.gvl.de notwendig. 

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Repertoire melden

Nachstehend finden Sie zur Einsicht und zum Download die Nutzungen der letzten Jahre, die wir keiner Repertoireregistrierung zuordnen konnten.