Häufig gestellte Fragen

Fragen und Antworten für Hersteller*innen

Hier finden Sie Antworten auf die wichtigsten Fragen rund um Tonträgerhersteller*innen und der GVL.

label.gvl allgemein
Warum label.gvl?

label.gvl ist das Webportal für die berechtigten Tonträger- und Bildtonträgerhersteller der GVL. Über label.gvl melden berechtigte Hersteller seit 2017 ihr Repertoire auf Track-Basis, um an GVL-Verteilungen teilzunehmen.

Des Weiteren kann gemeldetes und verarbeitetes Repertoire in label.gvl verwaltet, Rechteinhaberschaften bearbeitet und mögliche Rechteinhaberschaftskonflikte gelöst werden. Zusätzlich stellt die GVL nach erfolgten Verteilungen Detailreports, Senderauswertungen und Auszahlungsmitteilungen hier bereit.

Repertoire melden
Wie kann ich mein Tonträger-Repertoire melden?

Unter dem Menüpunkt „Repertoire erweitern“ haben Sie die Möglichkeit neue Aufnahmen zu Ihrem Repertoire hinzuzufügen. Für den Upload von einzelnen Tracks empfiehlt sich die Onlinemaske unter „Einzelaufnahme Audio“. Umfangreicheres Audio-Repertoire lässt sich komfortabel über den Upload eines Excel-Templates unter „Upload Audio“ durchführen.

Wie kann ich meine Bildtonträger-Repertoire (Videoclips) melden?

Unter dem Menüpunkt „Repertoire erweitern“ haben Sie auch die Möglichkeit neue Bildtonträger-Aufnahmen (Videoclips) zu Ihrem Repertoire per Upload hinzuzufügen. Videoclips lassen sich komfortabel über den Upload eines Excel-Templates unter „Upload Video“ durchführen.

Was besagt das Rechteprofil beim Audio-Repertoire-Upload?

Mit Auswahl des Rechteprofils beim Audio-Repertoire-Upload erklären Sie, in welchen Ländern Sie die Rechte für die zu meldenden Aufnahme haben.

Wählen Sie zwischen den Regionen:

  • Weltweit
  • Deutschland
  • DACH

Unter dem Punkt „beinhaltet die Länder“ können Sie die einzelnen Länder einsehen, die die gewählte Region umfasst.

Wichtig: bitte beachten Sie, dass Ihr gewähltes Rechteprofil zu Ihrem der GVL erteilten Mandat passt. Haben Sie der GVL ein weltweites Mandat eingeräumt, können wir dies nicht für Sie wahrnehmen, wenn Sie Ihr Repertoire nur mit dem Rechteprofil "Deutschland" oder "DACH" melden

Welche Daten sind für den Repertoire Upload notwendig?

Um Ihr Repertoire mit den uns vorliegenden Sendemeldungen der Radio- und Fernsehstationen abgleichen (matchen) zu können, sind wir auf die Meldung Ihrer trackbezogenen Metadaten angewiesen.

Hierbei gilt, je mehr Daten wir von Ihnen zur Verfügung gestellt bekommen, umso besser kann ggf. unser Matching erfolgen.

Als Mindestanforderungen haben wir folgende Pflichtfelder definiert:

  • Titel
  • Interpret
  • Komponist (nur für klassische Werke ein Pflichtfeld)
  • Aufnahme ID (Hersteller): eine für Sie eindeutige Kennung einer Aufnahme; ggf. kann hier auch zusätzlich der ISRC einer Aufnahme angegeben werden
  • Genre: bitte nutzen Sie hier ausschließlich die durch die GVL vorgegebenen Genre Codes
  • Beginn Rechteinhaberschaft: Beginn Ihrer Rechtinhaberschaft an einer Aufnahme, i. d. R. das Veröffentlichungsdatum; bitte berücksichtigen Sie hierbei unbedingt eine etwaige vorgezogene Bemusterung der Rundfunkanstalten und datieren Sie dieses Datum ggf. auf den Start der Bemusterung oder Promotion vor
Warum ist die Angabe des ISRC wichtig, obwohl er kein Pflichtfeld ist?

Mit Blick auf die uns vorliegenden Senderdaten der Jahre 2016-2018 haben wir uns zum Inkrafttreten des Verwertungsgesellschaftengesetzes 2016 gegen den ISRC als Pflichtangabe entschieden.

Mit steigender Verbesserung der Qualität der Sendedaten, empfehlen wir dennoch den ISRC einer Aufnahme (so vorhanden) immer im entsprechenden Feld mit anzugeben. Der ISRC ist zwar momentan noch keine Pflichtangabe bei der Repertoiremeldung an die GVL – er spielt aber bei der Zuordnung von Sendemeldungen eine immer größere Rolle und wird perspektivisch auch bei der Repertoiremeldung an die GVL eine Pflichtangabe werden.

Auch mit Blick auf die internationale Rechtewahrnehmung durch die GVL ist der ISRC notwendig.

Wo kann ich sehen, ob meine Repertoiremeldung erfolgreich war?

Unter dem Menüpunkt „Repertoire erweitern > Upload Historie“ in label.gvl finden Sie jederzeit eine Übersicht über alle Ihre Meldungen, sowie deren Status. Eine erste Meldung erhalten Sie auch direkt nach dem Upload.

Uploads, bei denen kritische Fehler auftreten (bspw. fehlende oder fehlerhafte Angaben in Pflichtfeldern), werden abgelehnt. Fehler in Feldern, die keine Pflichtfelder sind, werden Ihnen in der Upload Historie ebenfalls angezeigt. Diese können durch eine erneute Meldung korrigiert werden.

Repertoire verwalten
Wo kann ich mein hochgeladenes Repertoire einsehen?

Unter „Mein Repertoire“ finden Sie alle Aufnahmen (Audio und Video), die Sie der GVL gemeldet haben und die durch die Systeme der GVL erfolgreich verarbeitet wurden.

Gemeldetes Repertoire ist also nicht sofort nach dem Upload unter „Mein Repertoire“ sichtbar, sondern erst nach Verarbeitung durch die Systeme der GVL und der in diesem Zuge durchgeführten Konfliktprüfung. Dies erfolgt in der Regel einmal täglich, so dass Sie i. d. R. spätestens 24 Stunden nach Ihrem Upload Ihre Aufnahmen in label.gvl einsehen können.

Welche Informationen stehen mir für mein gemeldetes Repertoire zur Verfügung?

In der Repertoire-Ansicht in label.gvl (Mein Repertoire) sehen Sie jederzeit die Gesamtmenge und Detailinformationen Ihrer der GVL gemeldet und verarbeitet vorliegenden Aufnahmen, sowie darunter die Anzahl der identifizierten und noch nicht gelösten Rechteinhaberschaftskonflikte mit anderen Tonträger- und Bildtonträgerherstellern zum jeweiligen Zeitpunkt des Aufrufs dieser Liste.

Zur besseren Übersicht und Bearbeitung bietet das Portal verschiedene Filter- und Suchmöglichkeiten, mit denen Sie gezielt nach einzelnen oder einer Menge von Aufnahmen suchen können.

Welche Möglichkeiten der Repertoireverwaltung habe ich?

Wenn Sie den Menüpunkt „Mein Repertoire“ gewählt haben, gelangen Sie auf ihre Repertoire-Übersicht und können dort alle von Ihnen gemeldeten und durch die Systeme der GVL verarbeiteten Aufnahmen mit den relevanten Daten zu Ihrer gemeldeten Rechteinhaberschaft einsehen.

Neben der Übersicht über Ihr gemeldetes und verarbeitetes Repertoire bietet label.gvl die Möglichkeit, Änderungen und Anpassungen von Rechteinhaberschaften und Mandaten, das Claiming von Offenen Nutzungen sowie die selbstständige Auflösung möglicher Rechteinhaberschaftskonflikte durchzuführen.

Zusätzlich stellt die GVL nach erfolgten Verteilungen hier sämtliche Detailreports, Senderauswertungen und Auszahlungsmitteilungen bereit.

Kann ich fälschlich gemeldete Aufnahmen wieder löschen?

Um fälschlich angemeldetes Repertoire wieder zu entfernen, wählen Sie unter „Mein Repertoire“ die betroffene(n) Aufnahme(n) aus und ziehen über den Button „Zurückziehen“ Ihre Rechteinhaberschaft zurück. Die Aufnahme wird dann aus Ihrem Repertoire entfernt und nicht mehr angezeigt oder für Sie vergütet.

Kann ich meine gemeldeten Repertoire-Daten exportieren?

Über den Menüpunkt „Mein Repertoire“ können sie jederzeit Ihr komplettes der GVL gemeldetes und verarbeitet vorliegendes Repertoire in eine Excel-Datei exportieren und herunterladen.

Für einen Export Ihres gesamten Repertoires müssen Sie nach Aufruf der Seite keine Auswahl treffen oder Suche durchführen, sondern können den Export direkt über den Button „Repertoire“ anstoßen.

Wie kann ich eine gemeldete Rechteinhaberschaft bearbeiten?

label.gvl bieten Ihnen die Möglichkeit, jederzeit gemeldete Rechteinhaberschaften zu ändern – unabhängig davon, ob eine Aufnahme in einem Rechteinhaberschaftskonflikt steht oder nicht.

Sie haben die Möglichkeit eine Rechteinhaberschaft komplett zurückzuziehen oder Änderungen in den relevanten Bereichen „Zeitraum“, „Anteil“ und/oder „Länder“ (Region) vorzunehmen.

Diese Funktionen stehen Ihnen unter den entsprechenden Buttons unter dem Menüpunkt "Mein Repertoire" zur Verfügung.

Rechteinhaberschaftskonflikte
Warum stehen meine Aufnahmen im Konflikt?

Konflikte entstehen, wenn zwei Hersteller eine identische oder ähnliche Rechteinhaberschaft für eine Aufnahme melden und sich diese dadurch überschneiden. Titel im Konflikt sind in label.gvl durch ein entsprechendes Icon markiert.

Bei der Konfliktidentifizierung werden Aufnahmen entweder mit identischem ISRC oder mit der gleichlautenden Kombination aus Interpreten, Titel, Titelzusatz und Spieldauer als Konflikt identifiziert - insofern sich die Eigenschaften der gemeldeten Rechteinhaberschaften an diesen Aufnahmen überschneiden.

Folgende Überschneidungen von Rechteinhaberschaften sind möglich:

  • Zeitraum: Start- und/oder Enddatum der Rechteinhaberschaft einer Aufnahme
  • Anteil: die gemeldeten Anteile an einer Rechteinhaberschaft für eine Aufnahme summieren sich auf mehr als 100% (bspw. 60% und 50% oder zweimal 100%)
  • Region: die gemeldeten Regionen bzw. Länder zweier Rechteinhaberschaften an einer Aufnahme überschneiden sich (bspw. Deutschland und DACH oder Weltweit)
Wie entstehen Eigenkonflikte?

Eigenkonflikte entstehen nur noch in Ausnahmefällen, z. B. wenn Sie eine Aufnahme mit abweichenden Rechteinhaberschaftsinformationen innerhalb einer Repertoiremeldung ein zweites Mal aufführen. Eine spätere Doppelmeldung einer Aufnahme mit abweichenden Rechteinhaberschaftsinformationen zur Erstmeldung aktualisiert diese.

Wie kann ich Eigenkonflikte identifizieren und lösen?

Wenn Sie unter dem Menüpunkt "Mein Repertoire" den Filter "Nur Konflikte anzeigen" setzen, können Sie sich durch Eingabe des Namens Ihres Unternehmens im Suchfeld "Konfliktpartner" alle möglichen Eigenkonflikte anzeigen lassen. Sortieren Sie diese Ansicht nun nach Titel, sehen Sie alle Doppelmeldungen untereinander. Ziehen Sie die Rechteinhaberschaft der Aufnahme zurück, deren Meldung fehlerhaft war, um den Eigenkonflikt zu lösen.

Wie löse ich Konflikte mit anderen Herstellern?

Sie haben die Möglichkeit, einen Konflikt zu lösen, indem Sie Ihre Rechteinhaberschaft komplett zurückziehen oder so bearbeiten, dass sich die Überschneidung, die zum Konflikt führte, auflöst.

Sobald Sie die Rechteinhaberschaft einer Aufnahme in Konflikt entsprechend bearbeitet haben, ist der Konflikt gelöst und verschwindet aus der Liste Ihrer Konflikte.

Ist Ihre gemeldete Rechteinhaberschaft korrekt und der Konflikt durch die fälschliche Meldung eines oder mehrerer Konfliktpartner entstanden, kontaktieren Sie bitte den Konfliktpartner und weisen Sie ihn auf die Lösung des Konflikts durch ihn hin. Die GVL stellt Ihnen hierfür alle relevanten Kontaktinformationen in den Produktdetails zur Verfügung (Detailansicht).

Damit bis zur Klärung keine Partei bevorteilt wird, wird das betroffene Produkt für den Zeitraum der Überschneidung bis zur Klärung für eine Verteilung gesperrt. Von einer zeitlichen Überschneidung nicht betroffene Zeiträume kommen bei einer Verteilung ungehindert zur Auszahlung.

Unterstützt mich die GVL bei der Klärung von Konflikten?

Die GVL als Treuhänder ist nicht befugt in Rechteinhaberschaftskonflikte zwischen zwei berechtigten Herstellern einzugreifen. Wir unterstützen gerne bei der Kontaktaufnahme und werden zukünftig auch ein Eskalationsverfahren für Konflikte, die ein Nutzungsjahr kurz vor dessen Schlussverteilung betreffen, einführen, um Konfliktlösungen zu beschleunigen.

Abgesehen davon obliegt die Konfliktklärung und -lösung den involvierten Konfliktparteien.

Kann ich die Detailinformationen zu meinen Konflikten herunterladen?

Um eine Übersicht über alle Details der für Sie identifizierten Konflikte oder einer durch Filter und Suchoptionen eingegrenzten Menge daraus zu erhalten, haben Sie die Möglichkeit, einen Konfliktexport zu erstellen.

Hierzu steht Ihnen in label.gvl in der Repertoire-Ansicht in "Mein Repertoire" unter den Download-Optionen eine Option "Konflikte" zur Verfügung. Diese erzeugt einen Excel-Export der von Ihnen ausgewählten Rechteinhaberschaftskonflikte mit allen relevanten Details.

Offene Nutzungen
Was sind offene Nutzungen?

Bei offenen Nutzungen handelt es sich um Sendemeldungen zu Nutzungen von Tonträger- und Bildtonträgerproduktionen, deren Rechteinhaber nicht eindeutig identifiziert und somit von der GVL keiner Repertoireregistrierung zugeordnet werden konnten. Diese Nutzungen sind in label.gvl im Menüpunkt „Offene Nutzungen“ für alle nicht schlussverteilten Verteiljahre gelistet. Gemäß Verwertungsgesellschaftengesetz ist die GVL verpflichtet offene Nutzungen zu veröffentlichen. In label.gvl haben Sie zudem die Möglichkeit diese offene Nutzungen zu claimen.

Wie kann ich offene Nutzungen claimen?

Offene Nutzungen können Sie direkt in label.gvl claimen indem Sie entweder die dazugehörige GVL Aufnahme ID oder den ISRC der passenden Aufnahme aus Ihrem gemeldeten und verarbeitet vorliegendem Repertoire eingeben. Die GVL Aufnahme ID finden Sie in der Detailansicht einer Aufnahme unter „Mein Repertoire“ und im Repertoire-Export.

Kann ich offene Nutzungen nur einzeln über die Benutzeroberfläche in label.gvl claimen?

Alternativ zum Claimen offener Nutzungen über die Benutzeroberfläche in label.gvl haben Sie auch die Möglichkeit, einen Excel-Export der offenen Nutzungen mit ihren Claims zu ergänzen. In der Export-Datei können Sie ihre Claims eingeben und im Anschluss Ihre Nutzungsclaims in label.gvl hochladen. Diese Vorgehensweise empfiehlt sich bei einer größeren Anzahl offener Nutzungen, die Sie claimen möchten. Nach dem Upload wird Ihnen unter „Offene Nutzungen“ > „Upload Historie“ bei Fehlern auch eine Fehlerdatei zur Verfügung gestellt.

Mandatierung
Was bedeutet Mandatierung?

Die GVL nimmt auch international Leistungsschutzrechte wahr und bietet Berechtigten bereits bei Abschluss eines Wahrnehmungsvertrags an, die GVL für weitere Länder neben Deutschland zu mandatieren. Die zur Auswahl stehenden Länder sind die Länder, mit denen die GVL bilaterale Repräsentationsvereinbarungen für Tonträgerhersteller abgeschlossen hat.

Unter dem Menüpunkt „Mandatierung“ können Sie in label.gvl sehen, für welche Länder Sie der GVL bereits ein Mandat zur Wahrnehmung Ihrer Leistungsschutzrechte erteilt haben und bei Bedarf auch dort Ihr Mandat ändern.

Wie kann ich mein Mandat ändern?

Da jede Mandatsänderung eine Vertragsänderung darstellt, ist für die Mandatsänderung die Einhaltung der Schriftform anhand eines entsprechenden Antragsformulars zwingend erforderlich.

Um dieses erforderliche Formular zu generieren wählen Sie bitte in label.gvl zunächst im Menüpunkt „Mandatierung“ die Länder aus, in denen die GVL neben Deutschland Ihre Leistungsschutzrechte wahrnehmen soll. Nach dem Betätigen des Buttons „Mandat ändern“ wird Ihnen das entsprechende Antragsformular per E-Mail zugesandt. Bitte drucken Sie diesen Antrag aus und senden ihn unterschrieben an die GVL zurück.

Bitte beachten Sie, dass erst nach Eingang Ihres Antrags und erfolgreichen Prüfung durch die GVL Ihre Mandatsänderung verifiziert und somit rechtsverbindlich ist. Bis zur Prüfung und Verifizierung Ihrer Mandatsänderung verbleibt der Status Ihres Mandats in „Gemeldet / Eingegangen“. In diesem Status kann bei einer Verteilung kein Verteilergebnis für Sie berechnet werden. Beachten Sie also bei einer Mandatsänderung mögliche anstehende Verteiltermine.

Sie haben jederzeit die Möglichkeit Ihr Mandat zu ändern in dem Sie Länder hinzufügen oder wieder entfernen. Bitte beachten Sie hierbei, dass Ihr Mandat für Deutschland nicht entfernt werden kann.

Reports
Was befindet sich unter dem Menüpunkt „Reports“?

Bei jeder erfolgten Verteilung werden Ihnen verschiedene Dokumente zu Ihren individuellen Verteilergebnissen zur Verfügung gestellt: Detailreports, Senderauswertungen und bei vorhandenem Ausschüttungsbeträgen Auszahlungsmitteilungen.

Weshalb ist der Menüpunkt „Reports“ in zwei Untermenüs aufgeteilt?

Mit der Umsetzung des Verwertungsgesellschaftengesetz (VGG), das zum 1. Juni 2016 in Kraft getreten ist, wurden Änderungen der bereitgestellten Dokumente für die individuellen Verteilergebnisse notwendig. Detailreports, Auszahlungsmitteilungen, Senderauswertungen sowie Saldenaufstellungen für die Verteiljahre ab 2016 finden Sie im Untermenü „Dokumente ab 2016“ auf entsprechend unterteilten Reitern.

Saldenaufstellungen werden Ihnen immer erst ein paar Tage nach einer erfolgten Verteilung unter dem entsprechenden Reiter zum Download zur Verfügung gestellt.

Im Untermenü „Reports bis 2015“ finden Sie Ihre Verteilergebnisse für die Verteiljahre bis 2015 zum Download. Auszahlungsmitteilungen aus diesen Jahren stehen dort nicht zur Verfügung.

Verteilungen
Ich habe noch offene Konflikte bei einigen Tracks. Was passiert mit dem nicht ausgeschütteten Vergütungen?

Für bisher nicht erfolgte Meldungen und Konfliktlösungen gehen Ihnen keine Vergütungen verloren! In Folgeverteilungen werden alle weiteren Meldungen und nachträglich konfliktbefreite Nutzungsmeldungen berücksichtigt. Für in einer Schlussverteilung verbleibende Konflikte bildet die GVL Rückstellungen und vergütet Nutzungen an nachträglich gelösten Konflikten in einer Nachlaufverteilung.

Bitte beachten Sie: Die GVL kann erst nach Auflösung des Konflikts betroffene Aufnahmen für eine Verteilung berücksichtigen. Informationen dazu, wie Sie Rechteinhaberschaftskonflikte lösen können, finden Sie in diesen FAQs und auf der Hilfeseite unseres Herstellerportals label.gvl.

Was sind Konflikte?

Es gibt zwei Arten von Konflikten: Fremd- und in seltenen Fällen auch Eigenkonflikte. Fremdkonflikte bezüglich der Rechteinhaberschaft eines Tracks (Original-Aufnahme) können Sie nur mit anderen Rechteinhabern haben. Eigenkonflikte haben Sie im Gegensatz dazu mit sich selbst. Sie entstehen durch unterschiedliche Angaben, die Sie zur Rechteinhaberschaft für einen Track (Original- Aufnahme) gemacht haben (z.B. durch den Upload mehrerer unterschiedlicher Rechteinhaberschaftsinformationen zu einem Track bzw. einem ISRC innerhalb einer Meldung). Bitte beachten Sie, dass die GVL präzise Trackdaten - also Daten zu spezifischen Original-Aufnahmen benötigt – und dass im Unterschied dazu nicht Daten von Releases (Veröffentlichungen) als Grundlage dienen: So gibt es beispielsweise mehrere Releases eines identischen Original-Tracks.

Bis wann kann ich Tracks die genutzt wurden auf label.gvl hochladen und dafür vergütet werden?

Sie können drei Jahre Ihre Produktionen auf label.gvl melden und Konflikte klären, um dafür in einer der Folgeverteilungen Vergütungen zu erhalten. Über die genauen Meldefristen informieren wir Sie gesondert zu Beginn eines Jahres. Detailinformationen zu Verteilungsterminen und Fristen finden Sie immer auf der Hilfeseite unseres Herstellerportals label.gvl. Zusätzlich informieren wir unsere Berechtigten über Fristen und Verteiltermine per E-Mail und News in label.gvl.

Ich habe eine Auszahlung für eine Nutzung erhalten. Wo finde ich den Detailreport hierzu?

Der Detailreport steht Ihnen nach jedem Verteillauf zum Download in label.gvl unter „Reports“ > "Dokumente ab 2016" zur Verfügung. Hier finden Sie zwei Reports. Zum einen den Übersichtsreport als PDF, der neben den vergüteten Aufnahmen mit ihren Gesamt-Sendeminuten die Aufteilung Ihrer Verteilerlöse auf die verschiedenen Rechtekategorien ausgibt. Zum anderen eine detaillierte Senderauswertung als Excel-Datei, die neben anderen Detailinformationen die Aufsplittung der Sendeminuten je Aufnahme auf die ausgewerteten Sender enthält.

Was bedeutet trackgenaue Abrechnung?

Durch das neue Abrechnungssystem erhalten Sie für alle ab dem 2. Januar 2017 erhaltenen Vergütungen und für die Nutzungen Ihrer Aufnahmen eine trackgenaue Abrechnung. Bei der noch bis zum 1. Januar 2017 gültigen labelcodebasierten Abrechnung wurden dagegen erhaltene Vergütungen pro Label zusammengefasst.

Bis wann erhalte ich meine Vergütungen?

Sie erhalten die Vergütungen erstmalig jeweils innerhalb von 9 Monaten nach dem abgelaufenen Nutzungsjahr. Die Meldefrist - also die Zeit, die Sie für Ihre Meldungen und die Rechteklärung haben - endet jeweils 3 Jahre nach Ende des entsprechenden Geschäftsjahres der Erstverteilung.

Labelcode
Wozu benötige ich einen Labelcode?

Die GVL vergibt Labelcodes auf Antrag eines Tonträgerherstellers mit gültigem Wahrnehmungsvertrag. Der Labelcode (LC) ist eine eindeutige fünfstellige Zahl (Beispiel: LC 12345) und einem Label fest zugeordnet. Der Labelcode ist zusätzliches Kennzeichen eines Labels, das in der Regel auch von den deutschen Rundfunkanstalten und Sendern im Rahmen einer Promotion bereits bei der Bemusterung verlangt wird.

Sollten Sie noch keinen Wahrnehmungsvertrag abgeschlossen und keinen Labelcode haben, können Sie hier einen Online-Wahrnehmungsvertrag abschließen.

Wie melde ich ein weiteres Label an?

Sie haben bereits einen Wahrnehmungsvertrag abgeschlossen, einen Labelcode für ein Label erhalten und möchten nun ein weiteres Label anmelden? Dann finden Sie hier das Anmeldeformular für weitere Labels.

Aktuelle Fragen zu Vergütungen aus Privatkopie und Vermietung/Verleih
Wodurch entstehen Inkassokosten?

Das Inkasso für Vermietung und Verleih sowie Privatvergütung wird von externen Gesellschaften eingezogen und an die GVL ausgeschüttet. Hier entstehen Verwaltungskosten. Mehr Informationen zu diesem Thema finden Sie hier.

Direktverteilung Öffentliche Wiedergabe

Im Rahmen der Direktverteilung Öffentliche Wiedergabe vergütet die GVL Tonträger, die im jeweiligen Verteilungsjahr zwar erheblich in der Öffentlichen Wiedergabe (insbesondere im Rahmen von Großveranstaltungen/Massenveranstaltungen) genutzt wurden, jedoch eine geringe Sendenutzung erfahren haben.

Um an der Direktverteilung Öffentliche Wiedergabe teilnehmen zu können, mussten Berechtigte ihre Ansprüche für die Verteiljahre ab 2019 über das „Meldeformular Direktverteilung Öffentliche Wiedergabe“ / „Bescheinigung über die Öffentliche Wiedergabe“ bis 31.12.2023 geltend machen. Berechtigte konnten Mitwirkungen an einem Titel jeweils nach der ersten Regelverteilung für das entsprechende Nutzungsjahr bei uns geltend machen.
 

Welche Fristen muss ich beachten? Wann findet die Verteilung statt?

Ansprüche auf Vergütungen aus dem Verteilungsbudget „Öffentlich wiedergegebene Tonträger ohne relevante Sendenutzung“ können immer bis zum 31. Dezember des Folgejahres angemeldet werden, nachdem die öffentliche Ausstrahlung stattgrefunden hat.

Für das Verteiljahr 2022 endet die Meldefrist am 31.12.2023.
Eine Verteilung ist für das 1. Halbjahr 2024 (Halbjahr nach Ablauf der Meldefrist) eingeplant. Aus technischen oder sachlichen Gründen ist allerdings auch eine spätere Verteilung möglich.

Welche Unterlagen muss ich im Rahmen des Meldeprozess erbringen?

Zur Bearbeitung benötigen wir folgende Unterlagen:

  • GVL-Meldeformular Öffentliche Wiedergabe („Meldeformular Direktverteilung Öffentliche Wiedergabe Tonträger (TT)“)
  • Nachweise über die öffentliche Wiedergabe des Tonträgers („Bescheinigung über die Öffentliche Wiedergabe“)
  • Ggf. Nachweis über Rechteinhaberschaft
Online-Wahrnehmungsvertrag
Ich habe einen Fehler beim Ausfüllen des Formulars gemacht. Kann ich diesen nachträglich korrigieren oder muss ich den Vertrag neu abschließen?

Sie können Ihre Daten am Ende in der Vertragsvorschau überprüfen und habe die Möglichkeit wieder auf die einzelnen Formularseiten zurück zu springen, wenn Sie eine Eingabe im Online-Formular korrigieren möchten. Wenn Sie bereits auf "Abschluss" geklickt haben und danach noch eine Änderung vornehmen wollen, müssen Sie mit uns Kontakt aufnehmen, entweder per Email an kuenstlervertrag@gvl.de oder telefonisch unter 030-48483-744.

Wie aktualisiere ich einen bereits bestehenden Vertrag?

Sie können Ihre Stammdaten, wie Adresse und Bankverbindung direkt in unserem Herstellerportal label.gvl ändern. Sollte sich Ihre Steuernummer, Ihr Name oder auch Ihre Firmierung geändert haben, kontaktieren Sie uns bitte per E-Mail an label@gvl.de und nennen uns Ihre Vertragsnummer bzw. GVL-ID. Wir senden Ihnen dann die entsprechenden Formulare zu.

Nimmt die GVL meine Rechte auch im Ausland wahr?

Ja, das ist möglich. Informationen zu den von der GVL unterhaltenen Repräsentationsvereinbarungen für Künstler*innen und Tonträgerhersteller*innen finden sich auf unserer Internetseite (hier) und in den häufig gestellten Fragen zu diesem Thema. 
Sie können Ihre Mandatierung auch jederzeit im Herstellerportal label.gvl ändern.

Wie sieht es mit der Rechtewahrnehmung für Streaminganbieter wie Netflix und Spotify aus?

Das Urheberrechtsgesetz unterscheidet zwischen sogenannten Exklusivrechten, die vertraglich den Verwertern eingeräumt werden, und Vergütungsansprüchen, die unabhängig von vertraglichen Regelungen per Gesetz bestehen. Die GVL nimmt bisher lediglich Vergütungsansprüche wahr. Das interaktive Streaming von audio und audiovisuellem Content ist als Exklusivrecht ausgestaltet und fällt damit nicht unter die von der GVL grundsätzlich wahrgenommenen Rechte. Zwar können auch Exklusivrechte von Verwertungsgesellschaften wahrgenommen werden – so bei der GEMA, doch bedarf deren kollektive Wahrnehmung einer großflächigen Einräumung von Rechten durch nahezu alle involvierten Rechteinhaber. Dies wiederum setzt einen generellen Konsens der Rechteinhaber und sonstigen Marktteilnehmer oder eine gesetzliche Regelung voraus. Einen Konsens können wir bisher nicht identifizieren, Vergütungsansprüche für interaktive Streaming-Rechte bestehen bisher nicht. Einer Erweiterung unseres Rechteportfolios stehen wir bei Bedarf selbstverständlich offen gegenüber.

Update: 21. Juni 2021:

Im Mai hat der Bundestag die Anpassung des deutschen Urheberrechts bestätigt. Die Urheberrechtsreform sieht neue Vergütungsansprüche für Plattformnutzungen vor, die von der GVL wahrgenommen werden können.

Mit dem „Gesetz zur Anpassung des Urheberrechts an die Erfordernisse des digitalen Binnenmarktes“ setzt Deutschland die 2019 beschlossene EU-Richtlinie zum Urheberrecht im Digitalen Binnenmarkt kurz vor Ende der Frist im Juni 2021 in deutsches Recht um. Die gesetzlichen Neuregelungen betreffen auch die von der GVL vertretenen Rechteinhaber: So sieht das neue Urheberrechts-Diensteanbieter-Gesetz (UrhDaG) einen Direktvergütungsanspruch für Künstler*innen für die Nutzungen ihrer Rechte auf Plattformen wie Youtube oder Facebook vor. 

Das Gesetz gewährt zudem neue Vergütungsansprüche für Künstler*innen und Tonträgerhersteller*innen für Nutzungen von Rechten zum Zwecke u.a. der Parodie und des Pastiches sowie für mutmaßlich erlaubte geringfügige Nutzungen. Weiterhin sehen die Anpassungen eine Ausweitung des Weitersenderechts und die Möglichkeit einer Rechtewahrnehmung für sogenannte Außenseiter ohne Wahrnehmungsvertrag vor. 

Dr. Tilo Gerlach und Guido Evers, Geschäftsführer der GVL, betonen: „Wir betrachten uns als Dienstleister der Kreativen und ihrer Partner*innen. Insofern nehmen wir den Auftrag, den wir mit der Urheberrechtsreform als GVL erhalten haben, an. Wir werden die damit einhergehenden neuen Aufgaben professionell im Sinne unserer Berechtigten umsetzen. Ob die Regelungen im Einzelnen Bestand haben werden, werden vermutlich die Gerichte klären.“

Warum habe ich neben meiner Vertragsnummer auch noch eine GVL-ID? Was ist der Unterschied?

Die GVL arbeitet mit zwei verschiedenen Identifikationsnummern. 

Ihre Vertragsnummer bzw. Kundennummer erhalten Sie beim Abschluss eines Wahrnehmungsvertrags mit der GVL. Sie benötigen sie zum Login für das Portal meine.gvl.  

Die GVL-ID wurde im Rahmen unserer Systemumstellungen eingeführt. Sie ermöglicht es uns zum Beispiel, genauer zu erfassen, ob Sie in verschiedenen Funktionen bei uns vertreten sind, etwa zugleich als Künstler*in und Erb*in oder Hersteller*in.   

Die GVL-ID wird außerdem für den Schriftverkehr verwendet. Sie finden sie u.a. auf Ihren Auszahlungsmitteilungen und Ihren Detailreports.  

Beim persönlichen Kontakt mit uns können wir Sie mit beiden Nummern gleichermaßen identifizieren. Bitte halten Sie entweder Ihre Vertragsnummer oder Ihre GVL-ID bereit, wenn Sie mit uns kommunizieren.  

Wie kann ich mehrere Dateien hochladen?

Wenn Sie mehrere (Bild-)Dateien/Scans an die GVL senden möchten, fügen Sie diese über einen Texteditor Ihrer Wahl (z.B. Word) in ein Dokument ein und speichern dieses als eine PDF-Datei ab.  Diese Datei laden Sie dann über unsere Upload-Funktion hoch. 

Schutzfristverlängerung für Tonträgerhersteller*innen
Warum werde ich zur Meldung "Schutzfristverlängerung" aufgefordert?

Im Jahr 2013 wurde in Umsetzung der EU-Richtlinie 2011/77/EU im deutschen Urheberrechtsgesetz der Schutz für Tonträger durch Einfügung eines neuen § 79a UrhG von 50 auf 70 Jahre verlängert. Die damit einhergehenden Regelungen verpflichten die Tonträgerhersteller, 20% der Einnahmen aus der Verwertung wie dem Vertrieb, der Vervielfältigung und der Zugänglichmachung in Deutschland für die mitwirkenden Musiker*innen an die GVL zu leisten. Der Vergütungsanspruch ist für die ausübenden Künstler*innen unverzichtbar und wurde der GVL und ihren Schwestergesellschaften zur Wahrnehmung übertragen.

Wo finde ich das Template zur Meldung der Aufnahmen?

Für die Meldung stellt die GVL Ihnen für das betreffende Jahr ein Template zur Verfügung. Sollten Sie der GVL erst nach der letzten Abfrage beigetreten sein oder diese Aufforderung aus anderen Gründen erstmalig erhalten, möchten wir Sie zusätzlich um Mitteilung der Erlöse aus den Jahren 2014 bis zum aktuellen Abfragejahr bitten. Wenden Sie sich in diesem Fall bitte an uns, die entsprechenden Tabellen bereiten wir gerne für Sie vor.

Weitere Fragen?

Wir helfen Ihnen gerne!
Sie erreichen uns Montag bis Donnerstag von 9 bis 17 Uhr und Freitag von 9 bis 14 Uhr.