Wenn Sie uns die treuhänderische Wahrnehmung Ihrer Rechte übertragen möchten, müssen Sie einen Wahrnehmungsvertrag mit uns abschließen. Der Abschluss eines Wahrnehmungsvertrages mit der GVL ist für Sie kostenlos.
Hier führen wir Sie in nur wenigen Schritten durch die Anmeldung. Ihr persönliches Vertragsdokument bekommen Sie per E-Mail zugesandt. Sie können es anschließend bequem ausdrucken und uns in zweifacher Ausführung per Post zusenden.
Nach dem Vertragsabschluss legen wir Ihnen einen Zugang zum Herstellerportal an, anschließend können Sie sich mit Ihrer Vertragsnummer auf label.gvl anmelden und selbst ein Passwort vergeben. Auf label.gvl legen Sie Ihr Repertoire an und geben an, welche Rechte Sie an den jeweiligen Aufnahmen haben. Die GVL erhält von ausgewählten Rundfunk- und TV-Sendern die notwendigen Sendeinformationen und kann die gespielten Aufnahmen anhand Ihrer Angaben in label.gvl genau zuordnen. Auf der Basis der Sendeminuten jeder Aufnahme erfolgt entsprechend der für Tonträgerhersteller zur Verfügung stehenden Verteilungssumme die jährliche Ausschüttung.
Verträge, die bis zum 31. August 2022 (Poststempel) vollständig bei der GVL eingehen, können noch für die Tonträger-Verteilung für das Nutzungsjahr 2018 berücksichtigt werden, vorausgesetzt nach Vertragsabschluss ist eine entsprechende Repertoiremeldung bis zum 30.09.2022 erfolgt. Verträge, die uns erst nach diesem Datum vollständig vorliegen, können wir nur noch rückwirkend bis 2019 abschließen. Vergütungen im Rahmen der Tonträger-Verteilung für das Jahr 2018 können Tonträgerhersteller dann nicht mehr erhalten.
Wir arbeiten eng mit dem Deutschen Musikarchiv zusammen, das den gesetzlichen Auftrag wahrnimmt, alle in Deutschland veröffentliche Musik zu sammeln und zu bewahren. Daher geben wir gerne den Hinweis weiter, dass alle Labels gebeten werden, dem Deutschen Musikarchiv jeweils zwei Exemplare ihrer Veröffentlichungen unentgeltlich zu übersenden.
Sie möchten einen Wahrnehmungsvertrag mit der GVL abschließen?
1. Füllen Sie bitte das unten stehende Webformular aus. Sie erhalten anschließend per E-Mail die ausgefüllten Vertragsdokumente. Beachten Sie auch die Checkliste mit den aufgeführten Nachweisen, die wir von Ihnen brauchen.
2. Senden Sie uns diese Vertragsdokumente postalisch zu. Reichen Sie bitte auch die Unterlagen für eine Labelmeldung ein. Das entsprechende PDF-Formular finden Sie in den zugesendeten Vertragsdokumenten. Wichtig ist, dass Sie den Wahrnehmungsvertrag in zweifacher Ausführung jeweils mit Ihrer Unterschrift beilegen.
3. Wir prüfen Ihre eingereichten Unterlagen. Bei Vollständigkeit teilen wir Ihnen einen Labelcode zu. Dieser dient als identifizierbares Kennzeichen Ihres Labels.
4. Der Abschluss des Wahrnehmungsvertrages erfolgt mit der Rücksendung eines unsererseits unterschriebenen Exemplars des Wahrnehmungsvertrages.
Bitte beachten: für den Abschluss des Wahrnehmungsvertrags als Tonträgerhersteller ist es zwingend erforderlich, die Rechteinhaberschaft an mind. einer veröffentlichten Aufnahme mit Angabe von Interpret*in und Titel zu benennen und nachzuweisen. Ohne entsprechende Nennung unter „Angaben zur Eigenschaft als Tonträgerhersteller*in“, „Aufnahme als Nachweis“ ist der Abschluss eines Wahrnehmungsvertrags nicht möglich.
Die Angabe eines Links zu einer Streamingplattform oder einer digitalen Vertriebsplattform ist an dieser Stelle nicht ausreichend!