Hier werden Sie Berechtigte*r der GVL!

Online-Wahrnehmungsvertrag für Hersteller*innen

Wenn Sie uns die treuhänderische Wahrnehmung Ihrer Rechte übertragen möchten, müssen Sie einen Wahrnehmungsvertrag mit uns abschließen. Der Abschluss eines Wahrnehmungsvertrages mit der GVL ist für Sie kostenlos.

Die GVL erhält von ausgewhälten Rundfunk- und TV-Sendern die notwendigen Sendeinformationen und kann die gespielten Aufnahmen anhand Ihrer Angaben in unserem Herstellerportal label.gvl genau zuordnen. Auf der Basis der Sendeminuten jeder Aufnahme erfolgt entsprechend der für Tonträgerhersteller*innen zur Verfügung stehenden Verteilungssumme die jährliche Ausschüttung.

Nach dem Vertragsabschluss legen wir Ihnen einen Zugang zum Herstellerportal an, anschließend können Sie sich mit Ihrer Vertragsnummer auf label.gvl anmelden und selbst ein Passwort vergeben. Auf label.gvl legen Sie Ihr Repertoire an und geben an, welche Rechte Sie an den jeweiligen Aufnahmen haben. Die GVL erhält von ausgewählten Rundfunk- und TV-Sendern die notwendigen Sendeinformationen und kann die gespielten Aufnahmen anhand Ihrer Angaben in label.gvl genau zuordnen. Auf der Basis der Sendeminuten jeder Aufnahme erfolgt entsprechend der für Tonträgerhersteller*innen zur Verfügung stehenden Verteilungssumme die jährliche Ausschüttung.

Wir arbeiten eng mit dem Deutschen Musikarchiv zusammen, das den gesetzlichen Auftrag wahrnimmt, alle in Deutschland veröffentliche Musik zu sammeln und zu bewahren. Daher geben wir gerne den Hinweis weiter, dass alle Labels gebeten werden, dem Deutschen Musikarchiv jeweils zwei Exemplare ihrer Veröffentlichungen unentgeltlich zu übersenden.

Sie möchten einen Wahrnehmungsvertrag mit der GVL abschließen?

  1. Füllen Sie bitte das unten stehende Webformular aus.
  2. Sie erhalten nach Abschluss eine Eingangsbestätigung per E-Mail. Ihre Daten werden anschließend von uns geprüft und bearbeitet.
  3. Bei Vollständigkeit teilen wir Ihnen einen Labelcode zu. Dieser dient als identifizierbares Kennzeichen Ihres Labels.
  4. Nach dem Vertragsabschluss legen wir Ihnen einen Zugang zum Herstellerportal an, anschließend können Sie sich mit Ihrer Vertragsnummer auf label.gvlanmelden und selbst ein Passwort vergeben. Auf label.gvl legen Sie Ihr Repertoire an und geben an, welche Rechte Sie an den jeweiligen Aufnahmen haben

 

Linie TTH

 

Verträge, die bis zum 15. September 2024 vollständig bei der GVL eingehen, können noch für die Tonträger-Verteilung für das Nutzungsjahr 2020 berücksichtigt werden, vorausgesetzt nach Vertragsabschluss ist eine entsprechende Repertoiremeldung bis zum 11.Oktober 2024 erfolgt. Verträge, die uns erst nach diesem Datum vollständig vorliegen, können wir nur noch rückwirkend bis 2021 abschließen. Vergütungen im Rahmen der Tonträger-Verteilung für das Jahr 2020 können Tonträgerhersteller dann nicht mehr erhalten.

 

Linie TTH

Sie möchten uns eine Änderung Ihrer Firmendaten mitteilen?

Änderungen Ihrer Kontakt-, Adress- oder Bankdaten können Sie direkt in unserem Herstellerportal label.gvl vornehmen. Teilen Sie uns weitere Änderungen Ihrer Firmendaten an label@gvl.de mit. Am besten nutzen Sie die folgenden Vorlagen:

Änderung der Firmendaten Tonträgerhersteller*innen
Steuerformular Tonträgerhersteller*innen

Sie möchten einen umfassenden Einblick in die Einnahmen- und Verwaltungskostenstruktur unsere Organisation erhalten?

Individuelle und allgemeine Abzüge von den Einnahmen aus den Rechten, einschließlich der Grundsätze für die Abzüge zur Deckung der Verwaltungskosten, erfolgen grundsätzlich verursachungsgerecht. Einzelheiten können Sie derzeit noch unserem Geschäftsbericht entnehmen. Unsere Geschäftsberichte finden Sie hier. Ab dem 1. September jeden Jahres stellt die GVL für das vorausgegangene Geschäftsjahr einen umfassenden Transparenzbericht zur Verfügung, dem Sie alle wichtigen Informationen zu Einnahmen und Abzügen entnehmen können.

Bis zu 5 % der für die Verteilung zur Verfügung stehenden Erlöse können für kulturelle, kulturpolitische und soziale Zwecke verwendet werden. Die Richtlinien für kulturpolitische Zuwendungen finden Sie hier. Nicht verteilbare Einnahmen aus den Rechten werden aufgelöst und periodengerecht nachverteilt. Einnahmen aus den Rechten gelten als nicht verteilbar, wenn der Berechtigte nicht innerhalb von drei Jahren nach Ablauf des Geschäftsjahres, in dem die Einnahmen aus den Rechten eingezogen wurden, festgestellt oder ausfindig gemacht werden konnte und die GVL die erforderlichen Maßnahmen zur Feststellung der Berechtigten ergriffen hat.

Ansprechpartner*in für Hersteller*innen

Wir helfen Ihnen gerne weiter!
Sie erreichen uns Montag bis Donnerstag von 9 bis 17 Uhr und Freitag von 9 bis 14 Uhr.