Häufig gestellte Fragen

Häufig gestellte Fragen

Hier finden Sie Antworten auf die wichtigsten Fragen rund um Tonträgerhersteller*innen und der GVL.

label.gvl allgemein

Warum label.gvl?

label.gvl ist das Webportal für die berechtigten Tonträger- und Bildtonträgerhersteller der GVL. Über label.gvl melden berechtigte Hersteller seit 2017 ihr Repertoire auf Track-Basis, um an GVL-Verteilungen teilzunehmen.

Des Weiteren kann gemeldetes und verarbeitetes Repertoire in label.gvl verwaltet, Rechteinhaberschaften bearbeitet und mögliche Rechteinhaberschaftskonflikte gelöst werden. Zusätzlich stellt die GVL nach erfolgten Verteilungen Detailreports, Senderauswertungen und Auszahlungsmitteilungen hier bereit.

Repertoire melden

Wie kann ich mein Tonträger-Repertoire melden?

Unter dem Menüpunkt „Repertoire erweitern“ haben Sie die Möglichkeit neue Aufnahmen zu Ihrem Repertoire hinzuzufügen. Für den Upload von einzelnen Tracks empfiehlt sich die Onlinemaske unter „Einzelaufnahme Audio“. Umfangreicheres Audio-Repertoire lässt sich komfortabel über den Upload eines Excel-Templates unter „Upload Audio“ durchführen.

Wie kann ich meine Bildtonträger-Repertoire (Videoclips) melden?

Unter dem Menüpunkt „Repertoire erweitern“ haben Sie auch die Möglichkeit neue Bildtonträger-Aufnahmen (Videoclips) zu Ihrem Repertoire per Upload hinzuzufügen. Videoclips lassen sich komfortabel über den Upload eines Excel-Templates unter „Upload Video“ durchführen.

Was besagt das Rechteprofil beim Audio-Repertoire-Upload?

Mit Auswahl des Rechteprofils beim Audio-Repertoire-Upload erklären Sie, in welchen Ländern Sie die Rechte für die zu meldenden Aufnahme haben.

Wählen Sie zwischen den Regionen:

  • Weltweit
  • Deutschland
  • DACH

Unter dem Punkt „beinhaltet die Länder“ können Sie die einzelnen Länder einsehen, die die gewählte Region umfasst.

Wichtig: bitte beachten Sie, dass Ihr gewähltes Rechteprofil zu Ihrem der GVL erteilten Mandat passt. Haben Sie der GVL ein weltweites Mandat eingeräumt, können wir dies nicht für Sie wahrnehmen, wenn Sie Ihr Repertoire nur mit dem Rechteprofil "Deutschland" oder "DACH" melden

Welche Daten sind für den Repertoire Upload notwendig?

Um Ihr Repertoire mit den uns vorliegenden Sendemeldungen der Radio- und Fernsehstationen abgleichen (matchen) zu können, sind wir auf die Meldung Ihrer trackbezogenen Metadaten angewiesen.

Hierbei gilt, je mehr Daten wir von Ihnen zur Verfügung gestellt bekommen, umso besser kann ggf. unser Matching erfolgen.

Als Mindestanforderungen haben wir folgende Pflichtfelder definiert:

  • Titel
  • Interpret
  • Komponist (nur für klassische Werke ein Pflichtfeld)
  • Aufnahme ID (Hersteller): eine für Sie eindeutige Kennung einer Aufnahme; ggf. kann hier auch zusätzlich der ISRC einer Aufnahme angegeben werden
  • Genre: bitte nutzen Sie hier ausschließlich die durch die GVL vorgegebenen Genre Codes
  • Beginn Rechteinhaberschaft: Beginn Ihrer Rechtinhaberschaft an einer Aufnahme, i. d. R. das Veröffentlichungsdatum; bitte berücksichtigen Sie hierbei unbedingt eine etwaige vorgezogene Bemusterung der Rundfunkanstalten und datieren Sie dieses Datum ggf. auf den Start der Bemusterung oder Promotion vor

Warum ist die Angabe des ISRC wichtig, obwohl er kein Pflichtfeld ist?

Mit Blick auf die uns vorliegenden Senderdaten der Jahre 2016-2018 haben wir uns zum Inkrafttreten des Verwertungsgesellschaftengesetzes 2016 gegen den ISRC als Pflichtangabe entschieden.

Mit steigender Verbesserung der Qualität der Sendedaten, empfehlen wir dennoch den ISRC einer Aufnahme (so vorhanden) immer im entsprechenden Feld mit anzugeben. Der ISRC ist zwar momentan noch keine Pflichtangabe bei der Repertoiremeldung an die GVL – er spielt aber bei der Zuordnung von Sendemeldungen eine immer größere Rolle und wird perspektivisch auch bei der Repertoiremeldung an die GVL eine Pflichtangabe werden.

Auch mit Blick auf die internationale Rechtewahrnehmung durch die GVL ist der ISRC notwendig.

Wo kann ich sehen, ob meine Repertoiremeldung erfolgreich war?

Unter dem Menüpunkt „Repertoire erweitern > Upload Historie“ in label.gvl finden Sie jederzeit eine Übersicht über alle Ihre Meldungen, sowie deren Status. Eine erste Meldung erhalten Sie auch direkt nach dem Upload.

Uploads, bei denen kritische Fehler auftreten (bspw. fehlende oder fehlerhafte Angaben in Pflichtfeldern), werden abgelehnt. Fehler in Feldern, die keine Pflichtfelder sind, werden Ihnen in der Upload Historie ebenfalls angezeigt. Diese können durch eine erneute Meldung korrigiert werden.

Repertoire verwalten

Wo kann ich mein hochgeladenes Repertoire einsehen?

Unter „Mein Repertoire“ finden Sie alle Aufnahmen (Audio und Video), die Sie der GVL gemeldet haben und die durch die Systeme der GVL erfolgreich verarbeitet wurden.

Gemeldetes Repertoire ist also nicht sofort nach dem Upload unter „Mein Repertoire“ sichtbar, sondern erst nach Verarbeitung durch die Systeme der GVL und der in diesem Zuge durchgeführten Konfliktprüfung. Dies erfolgt in der Regel einmal täglich, so dass Sie i. d. R. spätestens 24 Stunden nach Ihrem Upload Ihre Aufnahmen in label.gvl einsehen können.

Welche Informationen stehen mir für mein gemeldetes Repertoire zur Verfügung?

In der Repertoire-Ansicht in label.gvl (Mein Repertoire) sehen Sie jederzeit die Gesamtmenge und Detailinformationen Ihrer der GVL gemeldet und verarbeitet vorliegenden Aufnahmen, sowie darunter die Anzahl der identifizierten und noch nicht gelösten Rechteinhaberschaftskonflikte mit anderen Tonträger- und Bildtonträgerherstellern zum jeweiligen Zeitpunkt des Aufrufs dieser Liste.

Zur besseren Übersicht und Bearbeitung bietet das Portal verschiedene Filter- und Suchmöglichkeiten, mit denen Sie gezielt nach einzelnen oder einer Menge von Aufnahmen suchen können.

Welche Möglichkeiten der Repertoireverwaltung habe ich?

Wenn Sie den Menüpunkt „Mein Repertoire“ gewählt haben, gelangen Sie auf ihre Repertoire-Übersicht und können dort alle von Ihnen gemeldeten und durch die Systeme der GVL verarbeiteten Aufnahmen mit den relevanten Daten zu Ihrer gemeldeten Rechteinhaberschaft einsehen.

Neben der Übersicht über Ihr gemeldetes und verarbeitetes Repertoire bietet label.gvl die Möglichkeit, Änderungen und Anpassungen von Rechteinhaberschaften und Mandaten, das Claiming von Offenen Nutzungen sowie die selbstständige Auflösung möglicher Rechteinhaberschaftskonflikte durchzuführen.

Zusätzlich stellt die GVL nach erfolgten Verteilungen hier sämtliche Detailreports, Senderauswertungen und Auszahlungsmitteilungen bereit

Kann ich fälschlich gemeldete Aufnahmen wieder löschen?

Um fälschlich angemeldetes Repertoire wieder zu entfernen, wählen Sie unter „Mein Repertoire“ die betroffene(n) Aufnahme(n) aus und ziehen über den Button „Zurückziehen“ Ihre Rechteinhaberschaft zurück. Die Aufnahme wird dann aus Ihrem Repertoire entfernt und nicht mehr angezeigt oder für Sie vergütet.

Kann ich meine gemeldeten Repertoire-Daten exportieren?

Über den Menüpunkt „Mein Repertoire“ können sie jederzeit Ihr komplettes der GVL gemeldetes und verarbeitet vorliegendes Repertoire in eine Excel-Datei exportieren und herunterladen.

Für einen Export Ihres gesamten Repertoires müssen Sie nach Aufruf der Seite keine Auswahl treffen oder Suche durchführen, sondern können den Export direkt über den Button „Repertoire“ anstoßen.

Wie kann ich eine gemeldete Rechteinhaberschaft bearbeiten?

label.gvl bieten Ihnen die Möglichkeit, jederzeit gemeldete Rechteinhaberschaften zu ändern – unabhängig davon, ob eine Aufnahme in einem Rechteinhaberschaftskonflikt steht oder nicht.

Sie haben die Möglichkeit eine Rechteinhaberschaft komplett zurückzuziehen oder Änderungen in den relevanten Bereichen „Zeitraum“, „Anteil“ und/oder „Länder“ (Region) vorzunehmen.

Diese Funktionen stehen Ihnen unter den entsprechenden Buttons unter dem Menüpunkt "Mein Repertoire" zur Verfügung.

Rechteinhaberschaftskonflikte

Warum stehen meine Aufnahmen im Konflikt?

Konflikte entstehen, wenn zwei Hersteller eine identische oder ähnliche Rechteinhaberschaft für eine Aufnahme melden und sich diese dadurch überschneiden. Titel im Konflikt sind in label.gvl durch ein entsprechendes Icon markiert.

Bei der Konfliktidentifizierung werden Aufnahmen entweder mit identischem ISRC oder mit der gleichlautenden Kombination aus Interpreten, Titel, Titelzusatz und Spieldauer als Konflikt identifiziert - insofern sich die Eigenschaften der gemeldeten Rechteinhaberschaften an diesen Aufnahmen überschneiden.

Folgende Überschneidungen von Rechteinhaberschaften sind möglich:

  • Zeitraum: Start- und/oder Enddatum der Rechteinhaberschaft einer Aufnahme
  • Anteil: die gemeldeten Anteile an einer Rechteinhaberschaft für eine Aufnahme summieren sich auf mehr als 100% (bspw. 60% und 50% oder zweimal 100%)
  • Region: die gemeldeten Regionen bzw. Länder zweier Rechteinhaberschaften an einer Aufnahme überschneiden sich (bspw. Deutschland und DACH oder Weltweit)

Wie entstehen Eigenkonflikte?

Eigenkonflikte entstehen nur noch in Ausnahmefällen, z. B. wenn Sie eine Aufnahme mit abweichenden Rechteinhaberschaftsinformationen innerhalb einer Repertoiremeldung ein zweites Mal aufführen. Eine spätere Doppelmeldung einer Aufnahme mit abweichenden Rechteinhaberschaftsinformationen zur Erstmeldung aktualisiert diese.

Wie kann ich Eigenkonflikte identifizieren und lösen?

Wenn Sie unter dem Menüpunkt "Mein Repertoire" den Filter "Nur Konflikte anzeigen" setzen, können Sie sich durch Eingabe des Namens Ihres Unternehmens im Suchfeld "Konfliktpartner" alle möglichen Eigenkonflikte anzeigen lassen. Sortieren Sie diese Ansicht nun nach Titel, sehen Sie alle Doppelmeldungen untereinander. Ziehen Sie die Rechteinhaberschaft der Aufnahme zurück, deren Meldung fehlerhaft war, um den Eigenkonflikt zu lösen.

Wie löse ich Konflikte mit anderen Herstellern?

Sie haben die Möglichkeit, einen Konflikt zu lösen, indem Sie Ihre Rechteinhaberschaft komplett zurückziehen oder so bearbeiten, dass sich die Überschneidung, die zum Konflikt führte, auflöst.

Sobald Sie die Rechteinhaberschaft einer Aufnahme in Konflikt entsprechend bearbeitet haben, ist der Konflikt gelöst und verschwindet aus der Liste Ihrer Konflikte.

Ist Ihre gemeldete Rechteinhaberschaft korrekt und der Konflikt durch die fälschliche Meldung eines oder mehrerer Konfliktpartner entstanden, kontaktieren Sie bitte den Konfliktpartner und weisen Sie ihn auf die Lösung des Konflikts durch ihn hin. Die GVL stellt Ihnen hierfür alle relevanten Kontaktinformationen in den Produktdetails zur Verfügung (Detailansicht).

Damit bis zur Klärung keine Partei bevorteilt wird, wird das betroffene Produkt für den Zeitraum der Überschneidung bis zur Klärung für eine Verteilung gesperrt. Von einer zeitlichen Überschneidung nicht betroffene Zeiträume kommen bei einer Verteilung ungehindert zur Auszahlung.

Unterstützt mich die GVL bei der Klärung von Konflikten?

Die GVL als Treuhänder ist nicht befugt in Rechteinhaberschaftskonflikte zwischen zwei berechtigten Herstellern einzugreifen. Wir unterstützen gerne bei der Kontaktaufnahme und werden zukünftig auch ein Eskalationsverfahren für Konflikte, die ein Nutzungsjahr kurz vor dessen Schlussverteilung betreffen, einführen, um Konfliktlösungen zu beschleunigen.

Abgesehen davon obliegt die Konfliktklärung und -lösung den involvierten Konfliktparteien.

Kann ich die Detailinformationen zu meinen Konflikten herunterladen?

Um eine Übersicht über alle Details der für Sie identifizierten Konflikte oder einer durch Filter und Suchoptionen eingegrenzten Menge daraus zu erhalten, haben Sie die Möglichkeit, einen Konfliktexport zu erstellen.

Hierzu steht Ihnen in label.gvl in der Repertoire-Ansicht in "Mein Repertoire" unter den Download-Optionen eine Option "Konflikte" zur Verfügung. Diese erzeugt einen Excel-Export der von Ihnen ausgewählten Rechteinhaberschaftskonflikte mit allen relevanten Details.

Offene Nutzungen

Was sind offene Nutzungen?

Bei offenen Nutzungen handelt es sich um Sendemeldungen zu Nutzungen von Tonträger- und Bildtonträgerproduktionen, deren Rechteinhaber nicht eindeutig identifiziert und somit von der GVL keiner Repertoireregistrierung zugeordnet werden konnten. Diese Nutzungen sind in label.gvl im Menüpunkt „Offene Nutzungen“ für alle nicht schlussverteilten Verteiljahre gelistet. Gemäß Verwertungsgesellschaftengesetz ist die GVL verpflichtet offene Nutzungen zu veröffentlichen. In label.gvl haben Sie zudem die Möglichkeit diese offene Nutzungen zu claimen.

Wie kann ich offene Nutzungen claimen?

Offene Nutzungen können Sie direkt in label.gvl claimen indem Sie entweder die dazugehörige GVL Aufnahme ID oder den ISRC der passenden Aufnahme aus Ihrem gemeldeten und verarbeitet vorliegendem Repertoire eingeben. Die GVL Aufnahme ID finden Sie in der Detailansicht einer Aufnahme unter „Mein Repertoire“ und im Repertoire-Export.

Kann ich offene Nutzungen nur einzeln über die Benutzeroberfläche in label.gvl claimen?

Alternativ zum Claimen offener Nutzungen über die Benutzeroberfläche in label.gvl haben Sie auch die Möglichkeit, einen Excel-Export der offenen Nutzungen mit ihren Claims zu ergänzen. In der Export-Datei können Sie ihre Claims eingeben und im Anschluss Ihre Nutzungsclaims in label.gvl hochladen. Diese Vorgehensweise empfiehlt sich bei einer größeren Anzahl offener Nutzungen, die Sie claimen möchten. Nach dem Upload wird Ihnen unter „Offene Nutzungen“ > „Upload Historie“ bei Fehlern auch eine Fehlerdatei zur Verfügung gestellt.

Mandatierung

Was bedeutet Mandatierung?

Die GVL nimmt auch international Leistungsschutzrechte wahr und bietet Berechtigten bereits bei Abschluss eines Wahrnehmungsvertrags an, die GVL für weitere Länder neben Deutschland zu mandatieren. Die zur Auswahl stehenden Länder sind die Länder, mit denen die GVL bilaterale Repräsentationsvereinbarungen für Tonträgerhersteller abgeschlossen hat.

Unter dem Menüpunkt „Mandatierung“ können Sie in label.gvl sehen, für welche Länder Sie der GVL bereits ein Mandat zur Wahrnehmung Ihrer Leistungsschutzrechte erteilt haben und bei Bedarf auch dort Ihr Mandat ändern.

Wie kann ich mein Mandat ändern?

Da jede Mandatsänderung eine Vertragsänderung darstellt, ist für die Mandatsänderung die Einhaltung der Schriftform anhand eines entsprechenden Antragsformulars zwingend erforderlich.

Um dieses erforderliche Formular zu generieren wählen Sie bitte in label.gvl zunächst im Menüpunkt „Mandatierung“ die Länder aus, in denen die GVL neben Deutschland Ihre Leistungsschutzrechte wahrnehmen soll. Nach dem Betätigen des Buttons „Mandat ändern“ wird Ihnen das entsprechende Antragsformular per E-Mail zugesandt. Bitte drucken Sie diesen Antrag aus und senden ihn unterschrieben an die GVL zurück.

Bitte beachten Sie, dass erst nach Eingang Ihres Antrags und erfolgreichen Prüfung durch die GVL Ihre Mandatsänderung verifiziert und somit rechtsverbindlich ist. Bis zur Prüfung und Verifizierung Ihrer Mandatsänderung verbleibt der Status Ihres Mandats in „Gemeldet / Eingegangen“. In diesem Status kann bei einer Verteilung kein Verteilergebnis für Sie berechnet werden. Beachten Sie also bei einer Mandatsänderung mögliche anstehende Verteiltermine.

Sie haben jederzeit die Möglichkeit Ihr Mandat zu ändern in dem Sie Länder hinzufügen oder wieder entfernen. Bitte beachten Sie hierbei, dass Ihr Mandat für Deutschland nicht entfernt werden kann.

Reports

Was befindet sich unter dem Menüpunkt „Reports“?

Bei jeder erfolgten Verteilung werden Ihnen verschiedene Dokumente zu Ihren individuellen Verteilergebnissen zur Verfügung gestellt: Detailreports, Senderauswertungen und bei vorhandenem Ausschüttungsbeträgen Auszahlungsmitteilungen.

Weshalb ist der Menüpunkt „Reports“ in zwei Untermenüs aufgeteilt?

Mit der Umsetzung des Verwertungsgesellschaftengesetz (VGG), das zum 1. Juni 2016 in Kraft getreten ist, wurden Änderungen der bereitgestellten Dokumente für die individuellen Verteilergebnisse notwendig. Detailreports, Auszahlungsmitteilungen, Senderauswertungen sowie Saldenaufstellungen für die Verteiljahre ab 2016 finden Sie im Untermenü „Dokumente ab 2016“ auf entsprechend unterteilten Reitern.

Saldenaufstellungen werden Ihnen immer erst ein paar Tage nach einer erfolgten Verteilung unter dem entsprechenden Reiter zum Download zur Verfügung gestellt.

Im Untermenü „Reports bis 2015“ finden Sie Ihre Verteilergebnisse für die Verteiljahre bis 2015 zum Download. Auszahlungsmitteilungen aus diesen Jahren stehen dort nicht zur Verfügung.

Weshalb sehe ich keine Auszahlungsmitteilung obwohl eine Verteilung durchgeführt wurde?

Auszahlungsmitteilungen werden nur dann erstellt, wenn es bei einer Verteilung auch tatsächlich zu einer Auszahlung kam, also bei einer Folgeverteilung ein zusätzlicher Erlös zugewiesen wurde. Bei identischem oder vermindertem Ergebnis zu einer vorangegangenen Verteilung für ein Verteiljahr wird keine Auszahlungsmitteilung erstellt.

Werden mir Detailreports auch bei Sonderverteilungen und ZPÜ-Nachverteilungen zur Verfügung gestellt?

Bei Sonderverteilungen (z. B. Ausschüttung von Abschlägen) und ZPÜ-Nachverteilungen werden keine Detailreports bereitgestellt. Hier werden die in den entsprechenden Verteiljahren zugeordneten Sendeminuten zugrunde gelegt - es gilt also der Detailreport des von einer Nachzahlung betroffenen Verteiljahres.

Verteilungen

Ich habe noch offene Konflikte bei einigen Tracks. Was passiert mit dem nicht ausgeschütteten Vergütungen?

Für bisher nicht erfolgte Meldungen und Konfliktlösungen gehen Ihnen keine Vergütungen verloren! In Folgeverteilungen werden alle weiteren Meldungen und nachträglich konfliktbefreite Nutzungsmeldungen berücksichtigt. Für in einer Schlussverteilung verbleibende Konflikte bildet die GVL Rückstellungen und vergütet Nutzungen an nachträglich gelösten Konflikten in einer Nachlaufverteilung.

Bitte beachten Sie: Die GVL kann erst nach Auflösung des Konflikts betroffene Aufnahmen für eine Verteilung berücksichtigen. Informationen dazu, wie Sie Rechteinhaberschaftskonflikte lösen können, finden Sie in diesen FAQs und auf der Hilfeseite unseres Herstellerportals label.gvl.

Was sind Konflikte?

Es gibt zwei Arten von Konflikten: Fremd- und in seltenen Fällen auch Eigenkonflikte. Fremdkonflikte bezüglich der Rechteinhaberschaft eines Tracks (Original-Aufnahme) können Sie nur mit anderen Rechteinhabern haben. Eigenkonflikte haben Sie im Gegensatz dazu mit sich selbst. Sie entstehen durch unterschiedliche Angaben, die Sie zur Rechteinhaberschaft für einen Track (Original- Aufnahme) gemacht haben (z.B. durch den Upload mehrerer unterschiedlicher Rechteinhaberschaftsinformationen zu einem Track bzw. einem ISRC innerhalb einer Meldung). Bitte beachten Sie, dass die GVL präzise Trackdaten - also Daten zu spezifischen Original-Aufnahmen benötigt – und dass im Unterschied dazu nicht Daten von Releases (Veröffentlichungen) als Grundlage dienen: So gibt es beispielsweise mehrere Releases eines identischen Original-Tracks.

Bis wann kann ich Tracks die genutzt wurden auf label.gvl hochladen und dafür vergütet werden?

Sie können drei Jahre Ihre Produktionen auf label.gvl melden und Konflikte klären, um dafür in einer der Folgeverteilungen Vergütungen zu erhalten. Über die genauen Meldefristen informieren wir Sie gesondert zu Beginn eines Jahres. Detailinformationen zu Verteilungsterminen und Fristen finden Sie immer auf der Hilfeseite unseres Herstellerportals label.gvl. Zusätzlich informieren wir unsere Berechtigten über Fristen und Verteiltermine per E-Mail und News in label.gvl.

Ich habe eine Auszahlung für eine Nutzung erhalten. Wo finde ich den Detailreport hierzu?

Der Detailreport steht Ihnen nach jedem Verteillauf zum Download in label.gvl unter „Reports“ > "Dokumente ab 2016" zur Verfügung. Hier finden Sie zwei Reports. Zum einen den Übersichtsreport als PDF, der neben den vergüteten Aufnahmen mit ihren Gesamt-Sendeminuten die Aufteilung Ihrer Verteilerlöse auf die verschiedenen Rechtekategorien ausgibt. Zum anderen eine detaillierte Senderauswertung als Excel-Datei, die neben anderen Detailinformationen die Aufsplittung der Sendeminuten je Aufnahme auf die ausgewerteten Sender enthält.

Was bedeutet trackgenaue Abrechnung?

Durch das neue Abrechnungssystem erhalten Sie für alle ab dem 2. Januar 2017 erhaltenen Vergütungen und für die Nutzungen Ihrer Aufnahmen eine trackgenaue Abrechnung. Bei der noch bis zum 1. Januar 2017 gültigen labelcodebasierten Abrechnung wurden dagegen erhaltene Vergütungen pro Label zusammengefasst.

Bis wann erhalte ich meine Vergütungen?

Sie erhalten die Vergütungen erstmalig jeweils innerhalb von 9 Monaten nach dem abgelaufenen Nutzungsjahr. Die Meldefrist - also die Zeit, die Sie für Ihre Meldungen und die Rechteklärung haben - endet jeweils 3 Jahre nach Ende des entsprechenden Geschäftsjahres der Erstverteilung.

Labelcode

Wozu benötige ich einen Labelcode?

Die GVL vergibt Labelcodes auf Antrag eines Tonträgerherstellers mit gültigem Wahrnemungsvertrag. Der Labelcode (LC) ist eine eindeutige fünfstellige Zahl (Beispiel: LC 12345) und einem Label fest zugeordnet. Der Labelcode ist zusätzliches Kennzeichen eines Labels, das in der Regel auch von den deutschen Rundfunkanstalten und Sendern im Rahmen einer Promotion bereits bei der Bemusterung verlangt wird.

Sollten Sie noch keinen Wahrnehmungsvertrag abgeschlossen und keinen Labelcode haben, können Sie hier einen Online-Wahrnemungsvertrag abschließen.

 

Wie melde ich ein weiteres Label an?

Sie haben bereits einen Wahrnehmungsvertrag abgeschlossen, einen Labelcode für ein Label erhalten und möchten nun ein weiteres Label anmelden? Dann finden Sie hier das Anmeldeformular für weitere Labels.

Wo kann ich alle vergebenen Labelcodes einsehen?

Die Labelrecherche der GVL bietet Ihnen die Möglichkeit, einen wöchentlich aktualisierten Stand von vergebenen Labelcodes und angemeldeten Labels einzusehen.

Wie melde ich ein Label ab oder ändere den Labelnamen?

Um ein bei der GVL registriertes Label abzumelden, nutzen Sie bitte das Formular hier. Abgemeldete Labels werden nicht mehr in der Labelrecherche angezeigt.

Ein bereits bei der GVL registrierter Labelname kann nachträglich nicht mehr geändert werden.

Aktuelle Fragen zu Vergütungen aus Privatkopie und Vermietung/Verleih

Wodurch entstehen Inkassokosten?

Das Inkasso für Vermietung und Verleih sowie Privatvergütung wird von externen Gesellschaften eingezogen und an die GVL ausgeschüttet. Hier entstehen Verwaltungskosten. Mehr Informationen zu diesem Thema finden Sie hier.

Warum gibt es zwei Auszahlungsmitteilungen?

Es erhöht die Transparenz der Berechnung und weist die Erlöse in mehrwertsteuerpflichtig und nicht mehrwertsteuerpflichtig aus.

Wie setzt sich der Überweisungsbetrag auf meinem Konto zusammen?

Der Betrag setzt sich aus dem Endbetrag beider Auszahlungsmitteilungen zusammen. Bei zeitgleicher Verteilung über mehrere Nutzungsjahre umfasst der Überweisungsbetrag ggf. die Endbeträge aller zur Verfügung gestellten Auszahlungsmitteilungen.

Bleiben die Auszahlungsmitteilungen ohne Inkasso unverändert?

Die Auszahlungsmitteilungen ohne Inkasso bleiben alle gleich.

Meine Meldeadresse ist im EU-Ausland mit einer gültigen Umsatzsteuer-ID bzw. Drittland, wie wirkt sich das auf die Mehrwertsteuer der Inkassokosten aus?

Ein Steuerabzug auf die Inkassokosten erfolgt nicht.

Meine Meldeadresse ist im EU-Ausland und ich habe keine Umsatzsteuer-ID?

Ich erhalte einen Steuerabzug auf die Inkassokosten.

Ich bin Kleinunternehmer?

Ich erhalte einen Steuerabzug auf die Inkassokosten.

Direktverteilung Öffentliche Wiedergabe

Im Rahmen der Direktverteilung Öffentliche Wiedergabe vergütet die GVL Tonträger, die im jeweiligen Verteilungsjahr zwar erheblich in der Öffentlichen Wiedergabe (insbesondere im Rahmen von Großveranstaltungen/Massenveranstaltungen) genutzt wurden, jedoch eine geringe Sendenutzung erfahren haben.

Um an der Direktverteilung Öffentliche Wiedergabe teilnehmen zu können, mussten Berechtigte ihre Ansprüche für die Verteiljahre ab 2010 über das „Meldeformular Direktverteilung Öffentliche Wiedergabe“ / „Bescheinigung über die Öffentliche Wiedergabe“ bis 31.12.2020 geltend machen. Berechtigte konnten Mitwirkungen an einem Titel jeweils nach der ersten Regelverteilung für das entsprechende Nutzungsjahr bei uns geltend machen.
 

Mein Titel ist nicht auf einem Tonträger erschienen. Kann ich an dem Verfahren teilnehmen?

Die Verteilung erfolgt nur, wenn der Titel digital oder physisch erschienen ist, und in label.gvl gemeldet wurde.

Mein Titel läuft auch im Rundfunk, kann ich trotzdem an einer Verteilung teilhaben?


Ihr Titel kann im Radio gespielt worden sein, darf aber im entsprechenden Nutzungsjahr nicht mehr als 200 Minuten Sendenutzung erfahren haben.

Mein Titel wird in einem Ladenlokal immer wieder gespielt. Kann ich an dem Verfahren teilnehmen?

Nein. Das Verfahren setzt eine erhebliche Nutzung im öffentlichen Raum, zum Beispiel im Rahmen einer Massenveranstaltung, voraus. Die Verteilbeträge aus Nutzungen in kleineren öffentlichen Rahmen wie Ladenlokalen, Gastronomie etc. unterschreiten die im Verteilungsplan festgelegte Bagatellgrenze.
 

Mein Titel wurde letztes Jahr z.B. in einem Stadion gespielt, kann ich schon melden?

Sie können Mitwirkungen jeweils erst nach der ersten Regelverteilung für das entsprechende Nutzungsjahr bei uns geltend machen.

Welche Fristen muss ich beachten? Wann findet die Verteilung statt?

Ansprüche auf Vergütungen können immer bis zum 31. Dezember des Folgejahres angemeldet werden, nachdem die öffentliche Ausstrahlung stattgefunden hat. Für die Verteiljahre 2019-2021 endet die Meldefrist am 31.12.2023. Die Verteilung erfolgt nach Freigabe und Berechnung des Verteilbetrags. 

Welche Unterlagen muss ich im Rahmen des Meldeprozess erbringen?

Zur Bearbeitung benötigen wir folgende Unterlagen:

  • GVL-Meldeformular Öffentliche Wiedergabe („Meldeformular Direktverteilung Öffentliche Wiedergabe Tonträger (TT)“)
  • Nachweise über die öffentliche Wiedergabe des Tonträgers („Bescheinigung über die Öffentliche Wiedergabe“)
  • Ggf. Nachweis über Rechteinhaberschaft

Der Veranstalter möchte die Bescheinigung direkt an die GVL senden, ist das möglich?

Ja, das ist möglich. Der Veranstalter kann einen Scan der Bescheinigung an label@gvl.de schicken oder den Postweg (GVL, „Direktverteilung Öffentliche Wiedergabe“, Podbielskiallee 64, 14195 Berlin) wählen. Bitte achten Sie darauf, dass Sie – als Label – die nötigen Informationen über Ihre Firma der Bescheinigung hinzufügen.

Online-Wahrnehmungsvertrag

Wieviel kostet eine Mitgliedschaft?

Der Abschluss eines Wahrnehmungsvertrag mit der GVL ist kostenlos.

Ich bin mir nicht sicher, ob ich schon GVL Berechtigter bin. Wie finde ich das heraus bzw. was muss ich dafür tun?

Bitte rufen Sie uns unter 030 48483650 an. Wir werden Ihnen dann einige Fragen zur Identifizierung stellen.

Anschließend können wir Ihnen mitteilen, ob Sie bereits GVL Berechtigter sind.

Ich habe bereits einen Vertrag mit der GVL als ausübende*r Künstler*in. Kann ich über diesen auch den Labelcode beantragen?

Nein, für den Erhalt des Labelcodes ist der Abschluss des Wahrnehmungsvertrages als Tonträgerhersteller*in erforderlich.

Meine IBAN wird nicht akzeptiert, was mache ich falsch?

Bitte achten Sie darauf, die IBAN ohne Leerzeichen einzugeben. 

Ich kenne meine Steuernummer nicht. Was trage ich ein?

Sollten Sie Ihre Steuernummer nicht kennen, so tragen Sie bitte in das Feld Steuernummer den Vermerk „KEINE“ ein. Reichen Sie die Steuernummer unbedingt nach, sobald Sie Ihnen vorliegt.

Weitere Informationen zu diesem Themenbereich finden Sie im FAQ zu Steuern.
 

Welche Bereiche auf dem Personalausweis kann/soll ich schwärzen?

Die folgenden Angaben müssen auf Ihrer Ausweiskopie deutlich zu erkennen sein: Geburtsdatum, Name, Gültigkeitsdatum, Unterschrift, Nationalität.  Alles andere können Sie gerne schwärzen.

Ich habe einen Fehler beim Ausfüllen des Formulars gemacht. Muss ich den Vertrag neu abschließen?

Bitte senden Sie uns eine E-Mail mit den Änderungen an label@gvl.de und nennen Sie uns als Referenz Ihre Vorgangsnummer. Wir nehmen die Änderungen dann vor oder nehmen bei Rückfragen direkt mit Ihnen Kontakt auf.

Die 6 Wochen Frist ist abgelaufen. Kann ich die fehlenden Unterlagen trotzdem noch schicken?

Wenn die 6 Wochen Frist bereits abgelaufen ist, nehmen Sie bitte vorab mit uns telefonisch oder per E-Mail Kontakt auf. Nennen Sie uns als Referenz bitte Ihre Vorgangsnummer.

Kann ich bei der GVL auch den ISRC beantragen?

Nein, wir vergeben nicht den Erstinhaberschlüssel für den ISRC. Diesen erhalten Sie vom Bundesverband Musikindustrie e.V. Weitere Infos dazu finden Sie auf der Internetseite des BVMI.

Ich bin bereits gemeldet. Wie komme ich an meine Vertragsnummer?

Bitte rufen Sie uns unter 030 48483650 an. Wir werden Ihnen dann einige Fragen zur Identifizierung stellen. Anschließend teilen wir Ihnen Ihre Vertragsnummer mit.

Wie aktualisiere ich einen bereits bestehenden Vertrag?

Sie können Ihre Stammdaten, wie Adresse und Bankverbindung direkt in unserem Herstellerportal label.gvl ändern. Sollte sich Ihre Steuernummer, Ihr Name oder auch Ihre Firmierung geändert haben, kontaktieren Sie uns bitte per E-Mail an label@gvl.de und nennen uns Ihre Vertragsnummer bzw. GVL-ID. Wir senden Ihnen dann die entsprechenden Formulare zu.

Nimmt die GVL meine Rechte auch im Ausland wahr?

Ja, das ist möglich. Informationen zu den von der GVL unterhaltenen Repräsentationsvereinbarungen für Künstler*innen und Tonträgerhersteller*innen finden sich auf unserer Internetseite (hier) und in den häufig gestellten Fragen zu diesem Thema. 
Sie können Ihre Mandatierung auch jederzeit im Herstellerportal label.gvl ändern.

Wie sieht es mit der Rechtewahrnehmung für Streaminganbieter wie Netflix und Spotify aus?

Das Urheberrechtsgesetz unterscheidet zwischen sogenannten Exklusivrechten, die vertraglich den Verwertern eingeräumt werden, und Vergütungsansprüchen, die unabhängig von vertraglichen Regelungen per Gesetz bestehen. Die GVL nimmt bisher lediglich Vergütungsansprüche wahr. Das interaktive Streaming von audio und audiovisuellem Content ist als Exklusivrecht ausgestaltet und fällt damit nicht unter die von der GVL grundsätzlich wahrgenommenen Rechte. Zwar können auch Exklusivrechte von Verwertungsgesellschaften wahrgenommen werden – so bei der GEMA, doch bedarf deren kollektive Wahrnehmung einer großflächigen Einräumung von Rechten durch nahezu alle involvierten Rechteinhaber. Dies wiederum setzt einen generellen Konsens der Rechteinhaber und sonstigen Marktteilnehmer oder eine gesetzliche Regelung voraus. Einen Konsens können wir bisher nicht identifizieren, Vergütungsansprüche für interaktive Streaming-Rechte bestehen bisher nicht. Einer Erweiterung unseres Rechteportfolios stehen wir bei Bedarf selbstverständlich offen gegenüber.

Update: 21. Juni 2021: Im Mai hat der Bundestag die Anpassung des deutschen Urheberrechts bestätigt. Die Urheberrechtsreform sieht neue Vergütungsansprüche für Plattformnutzungen vor, die von der GVL wahrgenommen werden können. Mit dem „Gesetz zur Anpassung des Urheberrechts an die Erfordernisse des digitalen Binnenmarktes“ setzt Deutschland die 2019 beschlossene EU-Richtlinie zum Urheberrecht im Digitalen Binnenmarkt kurz vor Ende der Frist im Juni 2021 in deutsches Recht um. Die gesetzlichen Neuregelungen betreffen auch die von der GVL vertretenen Rechteinhaber: So sieht das neue Urheberrechts-Diensteanbieter-Gesetz (UrhDaG) einen Direktvergütungsanspruch für Künstler*innen für die Nutzungen ihrer Rechte auf Plattformen wie Youtube oder Facebook vor.

Das Gesetz gewährt zudem neue Vergütungsansprüche für Künstler*innen und Tonträgerhersteller*innen für Nutzungen von Rechten zum Zwecke u.a. der Parodie und des Pastiches sowie für mutmaßlich erlaubte geringfügige Nutzungen. Weiterhin sehen die Anpassungen eine Ausweitung des Weitersenderechts und die Möglichkeit einer Rechtewahrnehmung für sogenannte Außenseiter ohne Wahrnehmungsvertrag vor. 

Dr. Tilo Gerlach und Guido Evers, Geschäftsführer der GVL, betonen: „Wir betrachten uns als Dienstleister der Kreativen und ihrer Partner*innen. Insofern nehmen wir den Auftrag, den wir mit der Urheberrechtsreform als GVL erhalten haben, an. Wir werden die damit einhergehenden neuen Aufgaben professionell im Sinne unserer Berechtigten umsetzen. Ob die Regelungen im Einzelnen Bestand haben werden, werden vermutlich die Gerichte klären.“  

Warum habe ich neben meiner Vertragsnummer auch noch eine GVL-ID? Was ist der Unterschied?

Die GVL arbeitet mit zwei verschiedenen Identifikationsnummern. Ihre Vertragsnummer bzw. Kundennummer erhalten Sie beim Abschluss eines Wahrnehmungsvertrags mit der GVL. 

Die GVL-ID wurde im Rahmen unserer Systemumstellungen eingeführt. Sie ermöglicht es uns zum Beispiel, genauer zu erfassen, ob Sie in verschiedenen Funktionen bei uns vertreten sind, etwa zugleich als Künstler*in und Erb*in oder Hersteller*in. 

GVL ID und Vertragsnummer finden sie u.a. auf Ihren Auszahlungsmitteilungen und Ihren Detailreports. Beim persönlichen Kontakt mit uns können wir Sie mit beiden Nummern gleichermaßen identifizieren. Bitte halten Sie entweder Ihre Vertragsnummer oder Ihre GVL-ID bereit, wenn Sie mit uns kommunizieren.  
 

Wie finde ich meine aktuellen Auszahlungsmitteilungen (AZM), wenn ich eine Benachrichtigungsmail erhalte?

Sie finden all Ihre Auszahlungsmitteilungen und Detailreports in unserem Herstellerportal label.gvl. Gehen Sie dafür im Menü auf „Reports“ und wählen „Dokumente ab 2016“.

Gibt es für label.gvl ein Handbuch oder Hilfestellungen zur Benutzung des Herstellerportals?

Ja, sehen Sie hierzu bitte unsere Hilfe-Seite für label.gvl, in der Sie auch nützliche Quick Start Guides und Tutorials finden.

Wie kann ich mehrere Dateien hochladen?

Wenn Sie mehrere (Bild-)Dateien/Scans an die GVL senden möchten, fügen Sie diese über einen Texteditor Ihrer Wahl (z.B. Word) in ein Dokument ein und speichern dieses als eine PDF-Datei ab.  Diese Datei laden Sie dann über unsere Upload-Funktion hoch. 

Schutzfristverlängerung für Tonträgerhersteller*innen

Warum werde ich zur Meldung "Schutzfristverlängerung" aufgefordert?

Im Jahr 2013 wurde in Umsetzung der EU-Richtlinie 2011/77/EU im deutschen Urheberrechtsgesetz der Schutz für Tonträger durch Einfügung eines neuen § 79a UrhG von 50 auf 70 Jahre verlängert. Die damit einhergehenden Regelungen verpflichten die Tonträgerhersteller, 20% der Einnahmen aus der Verwertung wie dem Vertrieb, der Vervielfältigung und der Zugänglichmachung in Deutschland für die mitwirkenden Musiker*innen an die GVL zu leisten. Der Vergütungsanspruch ist für die ausübenden Künstler*innen unverzichtbar und wurde der GVL und ihren Schwestergesellschaften zur Wahrnehmung übertragen.

Weshalb muss ich Antworten, obwohl ich kein Repertoire ab dem Jahre 1963 habe?

Negative Meldung ermöglichen uns, im Rahmen von Abgleichen zu plausibilisieren, dass das uns gemeldetes Repertoire vollständig ist. 

Das Gründungsjahr meines Labels/Unternehmens oder mein Geburtsjahr liegen nach dem Jahr der Aufnahme. Bin ich daher von der Meldung oder einer Zahlungsverpflichtung befreit?

Nein, denn Tonträgerherstellerrechte für frühere Aufnahmen können jederzeit  von jedem vertraglich in Deutschland erworben werden. Sind Sie Inhaber*in solcher Rechte, sind Sie zur Meldung und gegebenenfalls Zahlung verpflichtet.

Warum muss ich mein Tonträger-Repertoire erneut melden, die GVL hat alle Aufnahmen von mir gemeldet bekommen?

Die Abrechnung der Ansprüche aus der Schutzfristverlängerung erfordert zusätzliche und andere Daten als die bisher von Ihnen gelieferten Repertoiredaten, z.B. Ihre relevanten Bruttoeinnahmen (Erlöse aus dem Verkauf physischer Tonträger, digitalen Downloads, Auswertungen auf Streaming -Plattformen oder Synch-Rights (Werbung) – jedoch keine GVL-Erlöse).

Wo finde ich das Template zur Meldung der Aufnahmen?

Für die Meldung stellt die GVL Ihnen für das betreffende Jahr ein Template zur Verfügung. Sollten Sie der GVL erst nach der letzten Abfrage beigetreten sein oder diese Aufforderung aus anderen Gründen erstmalig erhalten, möchten wir Sie zusätzlich um Mitteilung der Erlöse aus den Jahren 2014 bis zum aktuellen Abfragejahr bitten. Wenden Sie sich in diesem Fall bitte an uns, die entsprechenden Tabellen bereiten wir gerne für Sie vor.

Weitere Fragen?

Wir helfen Ihnen gerne!
Sie erreichen uns Montag bis Donnerstag von 9 bis 17 Uhr und Freitag von 9 bis 14 Uhr.