Wer ist ein Rechtenutzer?
Rechtenutzer*innen verwenden Musik, Film und andere leistungsschutzrechtlich geschützte Produktionen und erzielen damit einen wirtschaftlichen Mehrwert: Radio- und Fernsehsender spielen Musik und steigern ihre Einschaltquoten, Bars, Kneipen und andere öffentliche Einrichtungen profitieren vom Wiedergeben künstlerischer Leistungen. Auch durch das Speichern von Filmen und Musik auf Smartphones, Computern und anderen Endgeräten werden Einnahmen generiert.
One-Stop-Shop: Die GVL als Partner
Bei diesen und weiteren Verwertungen von künstlerischen Leistungen ist die GVL ihr Partner. Denn sie vertritt die Leistungsschutzrechte der Künstler*innen und Tonträgerhersteller*innen.
Wir lizenzieren die künstlerischen Leistungen und bieten damit Rechtenutzer*innen die Möglichkeit, von der Vielfalt und Qualität der Leistungen unserer Berechtigten zu profitieren. Dabei unterscheiden wir in verschiedenen Lizenzkategorien. Hier finden Sie einen Überblick.
Rechte am Repertoire von Außenstehenden
Lizenzierungskategorien
Rechtliche Grundlagen der GVL
Verwertungsgesellschaftengesetz, Urheberrechtsgesetz oder Zweitverwertungsrechte: Erfahren Sie alles über die rechtlichen Grundlagen der GVL.