Ihr Weg zur Vergütung

Wie mit der GVL Geld verdienen?

Wenn Sie als Künstler*in in Produktionen mitwirken, die aktiv genutzt – genauer gesagt: gesendet – werden, stehen Ihnen nach dem Urheber- bzw. Leistungsschutzrecht entsprechende Vergütungen zu. Wir helfen Ihnen, diese kollektiv wahrzunehmen. Schnell, unkompliziert und vor allem kostenlos!

Alles was Sie dafür tun müssen, ist einen Online-Wahrnehmungsvertrag bei uns abzuschließen und im Anschluss Ihre Mitwirkungen über unser Künstler*innenportal meine.gvl zu melden.

Hier erfahren Sie, wie das Ganze funktioniert, welche Medientypen wir auswerten und welche Berechtigtengruppen wir abdecken.

 

In nur 4 Schritten zur Vergütung

1

Wahrnehmungsvertrag abschließen

Schließen Sie einen Wahrnehmungsvertrag mit der GVL ab.

 

Nachdem Sie das Formular ausgefüllt haben, setzen wir Ihren Vertrag auf und übersenden ihn elektronisch. Bitte schicken Sie uns das Dokument unterschrieben gerne ebenfalls per E-Mail zurück. Das war's schon! Damit registrieren Sie sich gleichzeitig für unser Online-Portal meine.gvl und erhalten automatisch Ihre Zugangsdaten sowie Ihre persönliche Vertragsnummer.

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2

Registrierung auf unserem Künstler*innenportal

Registrieren Sie sich auf unserem Portal meine.gvl.

 

Nach dem Abschluss des Wahrnehmungsvertrages legen wir Ihnen einen Zugang zum Künstler*innenportal an. Anschließend können Sie sich mit Ihrer Vertragsnummer auf meine.gvl anmelden und selbst ein Passwort vergeben.

 

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3

Mitwirkungen melden

Melden Sie uns Ihre Mitwirkungen über meine.gvl.

Suchen Sie Ihre Produktionen via Produktsuche im Künstler*innenportal und teilen Sie uns mit, in welcher Weise Sie mitgewirkt haben, indem Sie dort die entsprechenden Angaben machen. Wir empfehlen Ihnen, möglichst zeitnah Ihre Mitwirkungen zu melden, denn bereits in den ersten drei Jahren wird ein Teilbetrag der jeweiligen Verteilungssumme an Sie ausgeschüttet. Aber auch bei einer Meldung zur jeweiligen Schlussverteilung entstehen Ihnen keinerlei finanzielle Nachteile.

Die vollen Vergütungen werden mit Ende der Meldezeit ausgeschüttet. Sie haben damit für jedes Verteilungsjahr drei Jahre Zeit, uns Ihre Mitwirkung an ausgestrahlten Produktionen zu melden. Dadurch kann allen an einer Produktion beteiligten Künstler*innen ausreichend Gelegenheit zur Meldung gegeben werden. Weitere Informationen zum Verteilungszyklus finden Sie hier.

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4

Bearbeitung & Vergütung

Jetzt sind wir an der Reihe!

Damit aus Ihren Mitwirkungen Geld werden kann, prüfen wir Ihre Angaben auf Vollständigkeit und Korrektheit.

Wurden Ihre Produktionen von den von uns ausgewerteten Sendern genutzt, erhalten Sie automatisch in regelmäßigen Abständen die Ihnen zustehenden Vergütungen.

Für mehr Informationen zu den Verteilmodalitäten folgen Sie einfach dem Link.

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Musikproduktionen

Wir unterscheiden bei Musikproduktionen in verschiedenen Medienbereichen zwischen Tonträgern, Rundfunkmitschnitten, Videoclips und Bühnenproduktionen sowie folgenden relevanten Mitwirkungsarten:

Dirigent*in künstlerische*r Produzent*in Instrumentalmusiker*in (Solo, Band/Ensemble, Studio, Orchester)
Sänger*in (Solo, Band/Ensemble, Background/Studio, Chor) Studiodirigent*in Künstlerische*r Sprecher*in/Erzähler*in
Bühnenregisseur*in Videoclipproduzent*innen Videoclipurheber*innen

Bitte beachten Sie: sollten Sie Mitglied eines Klangkörpers (Orchester, Chor, etc.) sein, übernimmt Ihr gewählte*r Klangkörpervertreter*in normalerweise die Meldungen für Sie.

Musikproduktionen Unterhaltungsmusik

Team Unterhaltungsmusik & Agenturen
Montag bis Donnerstag von 9.00 bis 17.00 Uhr
Freitag von 9.00 bis 14.00 Uhr

Musikproduktionen Klassik & Klangkörper

Team Klassik & Klangkörper
Montag bis Donnerstag von 9.00 bis 17.00 Uhr
Freitag von 9.00 bis 14.00 Uhr

Film- & Fernsehproduktionen

Als darstellende*r Künstler*in können Sie folgende Mitwirkungsarten an verteilungsrelevanten audiovisuellen Produktionen melden:

Schauspieler*in Stuntdouble/Stuntplayer*in Synchronschauspieler*in
Synchronsprecher*in im Ensemble Künstlerische*r Sprecher*in/Erzähler*in Synchronregisseur*in
Wortregisseur*in Tänzer*in (Solo, Ensemble)  

 

Film & Fernsehproduktionen

Team Schauspiel & Synchron
Montag bis Donnerstag von 9.00 bis 17.00 Uhr
Freitag von 9.00 bis 14.00 Uhr

Wortproduktionen

Bei Wortproduktionen unterscheiden wir zwischen Hörspielen, Lesungen, Kindersendungen, Features und Kabarettsendungen sowie Wortkleinformaten. Wortkleinformate definieren wir als Wortbeiträge von kurzer Werk- bzw. Sendedauer wie z.B. kurze Comedy-Beiträge oder Kurzlesungen. Hier sind folgende Tätigkeiten von Relevanz:

Wortregisseur*in

Künstlerische*r Sprecher*in/Erzähler*in

Bitte beachten Sie: Meldungen zu Musik in Wortproduktionen gehören zu den Radio/TV-Extraformaten.

Radio-Wortproduktionen

Team Radio Wort
Montag bis Donnerstag von 9.00 bis 17.00 Uhr
Freitag von 9.00 bis 14.00 Uhr