Wie mit der GVL Geld verdienen?
Wenn Sie als Künstler*in in Produktionen mitwirken, die aktiv genutzt – genauer gesagt: gesendet – werden, stehen Ihnen nach dem Urheber- bzw. Leistungsschutzrecht entsprechende Vergütungen zu. Wir helfen Ihnen, diese kollektiv wahrzunehmen. Schnell, unkompliziert und vor allem kostenlos!
Alles was Sie dafür tun müssen, ist einen Online-Wahrnehmungsvertrag bei uns abzuschließen und im Anschluss Ihre Mitwirkungen über unser Künstler*innenportal meine.gvl zu melden.
Hier erfahren Sie, wie das Ganze funktioniert, welche Medientypen wir auswerten und welche Berechtigtengruppen wir abdecken.
In nur 4 Schritten zur Vergütung
Wahrnehmungsvertrag abschließen
Nachdem Sie das Formular ausgefüllt haben, setzen wir Ihren Vertrag auf und übersenden ihn elektronisch. Bitte schicken Sie uns das Dokument unterschrieben gerne ebenfalls per E-Mail zurück. Das war's schon! Damit registrieren Sie sich gleichzeitig für unser Online-Portal meine.gvl und erhalten automatisch Ihre Zugangsdaten sowie Ihre persönliche Vertragsnummer.
Registrierung auf unserem Künstler*innenportal
Nach dem Abschluss des Wahrnehmungsvertrages legen wir Ihnen einen Zugang zum Künstler*innenportal an. Anschließend können Sie sich mit Ihrer Vertragsnummer auf meine.gvl anmelden und selbst ein Passwort vergeben.
Mitwirkungen melden
Suchen Sie Ihre Produktionen via Produktsuche im Künstler*innenportal und teilen Sie uns mit, in welcher Weise Sie mitgewirkt haben, indem Sie dort die entsprechenden Angaben machen. Wir empfehlen Ihnen, möglichst zeitnah Ihre Mitwirkungen zu melden, denn bereits in den ersten drei Jahren wird ein Teilbetrag der jeweiligen Verteilungssumme an Sie ausgeschüttet. Aber auch bei einer Meldung zur jeweiligen Schlussverteilung entstehen Ihnen keinerlei finanzielle Nachteile.
Die vollen Vergütungen werden mit Ende der Meldezeit ausgeschüttet. Sie haben damit für jedes Verteilungsjahr drei Jahre Zeit, uns Ihre Mitwirkung an ausgestrahlten Produktionen zu melden. Dadurch kann allen an einer Produktion beteiligten Künstler*innen ausreichend Gelegenheit zur Meldung gegeben werden. Weitere Informationen zum Verteilungszyklus finden Sie hier.
Bearbeitung & Vergütung
Damit aus Ihren Mitwirkungen Geld werden kann, prüfen wir Ihre Angaben auf Vollständigkeit und Korrektheit.
Wurden Ihre Produktionen von den von uns ausgewerteten Sendern genutzt, erhalten Sie automatisch in regelmäßigen Abständen die Ihnen zustehenden Vergütungen.
Für mehr Informationen zu den Verteilmodalitäten folgen Sie einfach dem Link.
Medientypen
Musikproduktionen
Wir unterscheiden bei Musikproduktionen in verschiedenen Medienbereichen zwischen Tonträgern, Rundfunkmitschnitten, Videoclips und Bühnenproduktionen sowie folgenden relevanten Mitwirkungsarten:
Dirigent*in | künstlerische*r Produzent*in | Instrumentalmusiker*in (Solo, Band/Ensemble, Studio, Orchester) |
Sänger*in (Solo, Band/Ensemble, Background/Studio, Chor) | Studiodirigent*in | Künstlerische*r Sprecher*in/Erzähler*in |
Bühnenregisseur*in | Videoclipproduzent*innen | Videoclipurheber*innen |
Bitte beachten Sie: sollten Sie Mitglied eines Klangkörpers (Orchester, Chor, etc.) sein, übernimmt Ihr gewählte*r Klangkörpervertreter*in normalerweise die Meldungen für Sie.
Musikproduktionen Unterhaltungsmusik
Freitag von 9.00 bis 14.00 Uhr
Musikproduktionen Klassik & Klangkörper
Freitag von 9.00 bis 14.00 Uhr
Film- & Fernsehproduktionen
Als darstellende*r Künstler*in können Sie folgende Mitwirkungsarten an verteilungsrelevanten audiovisuellen Produktionen melden:
Schauspieler*in | Stuntdouble/Stuntplayer*in | Synchronschauspieler*in |
Synchronsprecher*in im Ensemble | Künstlerische*r Sprecher*in/Erzähler*in | Synchronregisseur*in |
Wortregisseur*in | Tänzer*in (Solo, Ensemble) |
Film & Fernsehproduktionen
Freitag von 9.00 bis 14.00 Uhr
Wortproduktionen
Bei Wortproduktionen unterscheiden wir zwischen Hörspielen, Lesungen, Kindersendungen, Features und Kabarettsendungen sowie Wortkleinformaten. Wortkleinformate definieren wir als Wortbeiträge von kurzer Werk- bzw. Sendedauer wie z.B. kurze Comedy-Beiträge oder Kurzlesungen. Hier sind folgende Tätigkeiten von Relevanz:
Wortregisseur*in |
Künstlerische*r Sprecher*in/Erzähler*in |
Bitte beachten Sie: Meldungen zu Musik in Wortproduktionen gehören zu den Radio/TV-Extraformaten.
Radio-Wortproduktionen
Freitag von 9.00 bis 14.00 Uhr