Hinweise über Produktionen ohne Mitwirkungsmeldung
Gemäß Verwertungsgesellschaftengsetz VGG ist die GVL dazu verpflichtet, auf Produktionen hinzuweisen, zu denen noch keine Berechtigten ausfindig gemacht werden konnten bzw. keine Mitwirkungen gemeldet wurden. Wir stellen Ihnen deshalb hier Listen der entsprechenden Produktionen getrennt nach Medientyp und Nutzungsjahr zur Verfügung.
Um Ihre Rechte geltend zu machen und entsprechende Vergütungen zu erhalten, ist der Abschluss eines Wahrnehmungsvertrags nötig. Anschließend melden Sie Ihre Mitwirkungen im Künstlerportal meine.gvl.de. Kopieren oder notieren Sie dazu einfach die in der Liste angegebene Produktionsnummer und suchen danach im Künstlerportal. Sie erhalten auf diese Weise die gesuchte Produktion als direkten Treffer.
Bitte beachten Sie: Im Rahmen unserer Datenbereinigung kann es passieren, dass die Produktionsnummer nicht mehr auffindbar ist, weil Produkt-Dubletten zusammengefasst wurden. In diesem Fall suchen Sie bitte anhand des Titels nach der Produktion und prüfen, ob bereits eine Meldung von Ihnen vorliegt.
Bei Fragen stehen wir Ihnen gerne unter meinegvl@gvl.de und +49 30 48483-677 zur Verfügung.
Verteiljahr 2022 (Stand 08.11.2024)
- Offene Nutzungen audiovisuelle Produktionen
- Offene Nutzungen Nicht-Tonträger
- Offene Nutzungen Tonträger
- Offene Nutzungen Videoclip
Verteiljahr 2021 (Stand 14.11.2023)
- Offene Nutzungen audiovisuelle Produktionen
- Offene Nutzungen Nicht-Tonträger
- Offene Nutzungen Tonträger
- Offene Nutzungen Videoclip
Verteiljahr 2020 bis 2016 (Stand 8.11.2024)
- Die Listen der Produktionen ohne Mitwirkungsmeldungen für die Jahre 2020 bis 2016 haben wir entfernt, da die jeweiligen Meldephasen beendet sind.