Gebühren und Vergütungsansprüche
Es entstehen Vergütungsansprüche für die mitwirkenden Künstler*innen, Hersteller*innen, Veranstalter*innen oder Videoclipproduzent*innen, wenn ein erschienener Tonträger oder Musikvideoclip vermietet oder verliehen wird – sofern die Vermietung oder der Verleih Erwerbszwecken dient.
In diesem Fall hat der Vermieter oder Verleiher entsprechende Gebühren an die GVL abzuführen, die ihn für diese Art der Nutzung auf Grundlage des „Tarifs Vermietung“ bzw. den Gesamtvertrag "Bibliothekstantieme" lizenziert.
Im Auftrag der GVL übernehmen für den Bereich Vermietung und Verleih erschienener Tonträger und Musikvideoclips die ZVV (Zentralstelle für Videovermietung) sowie die ZBT (Zentralstelle Bibliothekstantiemen) das Inkasso und erheben Lizenzgebühren.
Tarif VB-T der GEMA in seiner jeweils gültigen Fassung, zu finden unter https://www.gema.de/de/musiknutzer/tarifuebersicht/tarif-v-bt
Digitale Lernplattformen an Schulen
Die ZBT übernimmt zudem die Lizenzierung für die öffentliche Zugänglichmachung und die sonstige öffentliche Wiedergabe von Werken zur Veranschaulichung im Unterricht an Schulen, zum Beispiel bei Verwendung eines erschienenen Tonträgers auf digitalen Lernplattformen.