Vervielfältigung Schulbuchverlage und DVD

Schulbuchverlage

Für die Vervielfältigung erschienener Tonträger und Videoclips erteilt die GVL in bestimmten Bereichen Lizenzen nach Maßgabe der ihr zur Wahrnehmung eingeräumten Rechte, etwa gegenüber Hersteller*innen von Leermedien und Aufnahmegeräten.

Wenn leistungsschutzrechtlich geschützte Werke in Sammlungen für den Schul- oder Unterrichtsgebrauch oder in Sammlungen für den religiösen Gebrauch verwendet werden sollen, fällt der sogenannte „Schulbuchtarif“ an. 
 

Meldung an die GVL

Die Meldung über die Vervielfältigung, Verbreitung und öffentliche Zugänglichmachung von erschienenen Tonträgern oder Videoclips in einer Sammlung von Unterrichts- und Lehrmedien im Sinne von § 60b UrhG erfolgt direkt an die GVL.

Bitte senden Sie hierfür das Formular Ergänzungsvereinbarungen an: finance.schulbuchverlag@gvl.de

Ansprechpartner*innen für Schulbuchlizenzen

Wir helfen Ihnen gerne!

Ansprechpartner*innen für Abrechnungsfragen

Wir helfen Ihnen gerne!

DVD-Vervielfältigung

Wenn leistungsschutzrechtlich geschützte Werke auf DVDs gespeichert werden, fällt ein Tarif an.

 

Die Speicherung leistungsschutzrechtlich geschützter Werke auf Speichermedien gleich welcher Art ist vergütungspflichtig. Der DVD-Tarif gilt für die Vervielfältigung und Verbreitung erschienener Tonträger auf physischen Speichermedien für zuvor gesendete Fernsehprogramme, die von Fernsehsendern selbst oder in deren Auftrag zu eigenen Sendezwecken hergestellt wurden, in denen Musikaufnahmen zur dramaturgischen Unterstützung verwendet werden.

Bitte senden Sie Ihre Meldung an: ric@gvl.de

 

Ansprechpartner*innen für DVD-Lizenzen

Wir helfen Ihnen gerne!