Hier werden Sie Berechtigte*r der GVL!

Online-Wahrnehmungsvertrag für Künstler*innen

Wenn Sie uns die treuhänderische Wahrnehmung Ihrer Rechte übertragen möchten, müssen Sie einen Wahrnehmungsvertrag mit uns abschließen. Der Abschluss eines Wahrnehmungsvertrages mit der GVL ist kostenlos. Sie können dabei auch auswählen, in welchen Ländern wir Ihre Rechte als Künstler*in wahrnehmen und Vergütungen für Sie einholen sollen.

Hier führen wir Sie über unser Online-Formular in nur wenigen Schritten durch die Anmeldung. 

Nach Prüfung Ihrer Angaben und erfolgreichem Vertragsabschluss, erhalten Sie im zweiten Schritt Zugang zu unserem Künstlerportal meine.gvl. Dort können Sie dann Ihre Mitwirkung an Produktionen melden.

Sie haben weitere Fragen? Dann schauen Sie doch einmal in unsere FAQ!

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Verträge, die bis zum 25. Oktober 2024 vollständig bei der GVL eingehen, können noch für die Schlussverteilung für das Nutzungsjahr 2021 berücksichtigt werden, vorausgesetzt nach Vertragsabschluss ist eine entsprechende Repertoiremeldung bis zum 31. Dezember 2024 erfolgt. Verträge, die nach dem 25. Oktober 2024 eingehen, können nicht mehr garantiert für die Schlussverteilung 2021 berücksichtigt werden. Auch zurückgestellte Vergütungen verfallen nach dem Auslaufen der Meldefrist.

 

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Sie möchten eine Vollmacht erteilen?

Optional können Sie einer dritten Person, Firma oder Kanzlei eine Vollmacht ausstellen, damit diese als Ihre Vertretung gegenüber der GVL auftritt. Dies ist für die Bereiche Vertragsabschluss, Korrespondenz und Inkasso auswählbar. Bitte nutzen Sie hierfür das folgende Formular:

Vollmacht für Künstler*innen

Sie möchten uns eine Änderung Ihrer Anschrift oder Bankverbindung mitteilen?

Teilen Sie uns Änderungen Ihrer persönlichen Daten bitte mit Unterschrift mit. Sie können uns Ihren Änderungswunsch unter Angabe Ihrer GVL-Vertragsnummer per Post, Fax oder E-Mail senden. Kontaktdaten finden Sie in den Infoboxen rechts. Änderungen der Adresse, Bankverbindung oder anderer persönlicher Daten können uns nur über den Schriftweg mitgeteilt werden, da wir aus Gründen der Rechtssicherheit hierzu Ihre Originalunterschrift benötigen. So können wir sichergehen, dass alle wichtigen Informationen und Überweisungen ihren Empfänger erreichen. Am besten nutzen Sie die folgenden Vorlagen:

Änderung der persönlichen Daten
Steuerformular A (nur bei Wohnsitz in Deutschland)
Steuerformular B (nur bei Wohnsitz außerhalb Deutschlands)

Was muss ich bei einem Umzug ins Ausland beachten?

Bitte teilen Sie uns Ihren Umzug ins Ausland schriftlich mit – am besten Sie verwenden hierfür das Formular „Änderung der persönlichen Daten“. Wir werden Ihnen zeitnah Formulare zur Klärung der Steuerpflicht sowie zur Mitteilung einer Änderung Ihrer Bankverbindung übersenden.

Sie möchten einen umfassenden Einblick in die Einnahmen- und Verwaltungskostenstruktur unsere Organisation erhalten?

Individuelle und allgemeine Abzüge von den Einnahmen aus den Rechten, einschließlich der Grundsätze für die Abzüge zur Deckung der Verwaltungskosten, erfolgen grundsätzlich verursachungsgerecht. Einzelheiten können Sie derzeit noch unserem Geschäftsbericht entnehmen. Unsere Geschäftsberichte finden Sie hier. Ab dem 1. September jeden Jahres stellt die GVL für das vorausgegangene Geschäftsjahr einen umfassenden Transparenzbericht zur Verfügung, dem Sie alle wichtigen Informationen zu Einnahmen und Abzügen entnehmen können.

Bis zu 5 % der für die Verteilung zur Verfügung stehenden Erlöse können für kulturelle, kulturpolitische und soziale Zwecke verwendet werden. Die Richtlinien für kulturpolitische Zuwendungen finden Sie hier. Nicht verteilbare Einnahmen aus den Rechten werden aufgelöst und periodengerecht nachverteilt. Einnahmen aus den Rechten gelten als nicht verteilbar, wenn der Berechtigte nicht innerhalb von drei Jahren nach Ablauf des Geschäftsjahres, in dem die Einnahmen aus den Rechten eingezogen wurden, festgestellt oder ausfindig gemacht werden konnte und die GVL die erforderlichen Maßnahmen zur Feststellung der Berechtigten ergriffen hat.

Sie haben Fragen zu persönlichen Daten und Steuern?

Kontakt

Sie haben Fragen zum Wahrnehmungsvertrag? Wir helfen Ihnen gerne weiter!
Montag bis Donnerstag von 9.00 bis 17.00 Uhr
Freitags von 9.00 bis 14.00 Uhr