Zuwendungen und Kulturförderungen

Soziale und kulturelle Verantwortung

Verantwortung bedeutet für uns von der GVL, mehr zu tun, als nur Gelder zu verwalten. Unser Handeln geht weit über die eigentliche Tätigkeit als Mittler zwischen Künstler*innen und Labels auf der einen sowie den Rechtenutzer*innen auf der anderen Seite hinaus.

Förderungen im Detail

Wir unterscheiden zwischen individuellen und kulturpolitischen Zuwendungen. Grundlage sind die Zuwendungsrichtlinien, die jährlich von der Gesellschafter- und Delegiertenversammlung der GVL verabschiedet werden. Für mehr Informationen klicken Sie auf die entsprechende Box.

GVL Zuwendungen erklärt

Bis zu fünf Prozent des jährlichen Verteilungsvolumens stellen wir für kulturelle Förderungsmaßnahmen und soziale Zwecke zur Verfügung. Die kulturellen und sozialen Zuwendungen kommen den Berechtigten direkt zugute. Darüber hinaus fördert die GVL kulturpolitische Projekte.

Allen voran zielen die Zuwendungen besonders auf die Förderung des Nachwuchses – sei es als soziale Förderung für die künstlerische Ausbildung der Kinder von Wahrnehmungsberechtigten oder durch nationale wie internationale Projekte für junge Talente. Mit der Initiative Musik sowie dem Deutschen Musikrat unterstützt die GVL seit vielen Jahren auch zwei große Organisationen, die mit kreativen und vielfältigen Projektideen dazu beitragen, den musikalischen  Nachwuchs zu stärken und die Rahmenbedingungen für Künstler und Hersteller in Deutschland auszubauen – ganz im Sinne unserer GVL-Berechtigten.

Cello

Geförderte Projekte

Wir fördern kulturelle Vielfalt. Im Rahmen der kulturellen Förderungsmaßnahmen entscheidet die Gesellschafter- und Delegiertenversammlung jährlich über die Bewilligung der Anträge.

Wir unterstützen beispielsweise Projekte wie die Initiative Musik, den OPUS Klassik oder den Deutschen Schauspielpreis. Eine Übersicht aller Projekte finden Sie hier.

Zuwendungsrichtlinien

Die Zuwendungsrichtlinien werden jedes Jahr neu von der Gesellschafter- und Delegiertenversammlung beschlossen. Berechtigte der GVL können diese bei uns anfordern, und bekommen sie im Anschluss per Post oder E-Mail zugesendet. Die Kontaktdaten finden Sie in folgender Kontaktbox.

Sie haben Fragen zu GVL-Zuwendungen?

Wir helfen Ihnen gerne!