Vervielfältigung lizenziert durch die ZPÜ
Für einen wichtigen Teilbereich der Lizenzierung von Vervielfältigungsrechten hat die GVL der ZPÜ (Zentralstelle für private Überspielungsrechte) das Inkassomandat anvertraut.
Die ZPÜ ist ein Zusammenschluss von neun deutschen Verwertungsgesellschaften zur Geltendmachung von Ansprüchen auf Vergütung, Auskunft und Meldung für Vervielfältigungen gemäß § 53 Abs. 1 und Abs. 2 UrhG sowie § 53 Abs. 3 UrhG a.F. von Audiowerken und von audiovisuellen Werken gegen Hersteller, Importeure und Händler von Geräten und Speichermedien, deren Typ allein oder in Verbindung mit anderen Geräten, Speichermedien oder Zubehör zur Vornahme solcher Vervielfältigungen benutzt wird.
Auch die Vervielfältigung für eine interne Wiedergabe, eine gewerbliche oder gemeinnützige Nutzung von leistungsschutzrechtlich geschützten Produktionen oder Sendungen sind vergütungspflichtig.