Öffentliche Wiedergabe

Musik öffentlich nutzen

Die öffentliche Wiedergabe ist vielen auch als so genanntes „Kneipenrecht“ bekannt.
Es umfasst das Recht, erschienene Tonträger und Musikvideoclips im öffentlichen Raum wiederzugeben – beispielsweise in Gaststätten, Hotels, Diskotheken, beim Friseur, im Einkaufszentrum, bei öffentlichen Veranstaltungen oder eben in einer Kneipe. Entsprechend des gesetzlichen Vergütungsanspruchs erhebt die GVL im Namen ihrer Berechtigten Vergütungen und lizenziert die Nutzung gegenüber den Rechtenutzern.


Lizenzierungen für die öffentliche Wiedergabe erfolgen für die GVL im Wege des Inkassos durch die GEMA (Gesellschaft für musikalische Aufführungs- und mechanische Vervielfältigungsrechte e.V.). Ihre Musiknutzung im öffentlichen Raum brauchen Sie daher nicht gesondert der GVL zu melden, sondern entrichten die Vergütung über die GEMA.

Tarifinformationen