Veranstalter*innen

Die GVL vertritt Veranstalter*innen

Wir freuen uns, für Sie als Veranstalter künstlerischer Darbietungen in Deutschland ein wichtiger Partner bei der Vertretung Ihrer Rechte zu sein.

Für Veranstalter künstlerischer Darbietungen nehmen wir vor allem die Zweitverwertungsrechte wahr. Dazu zählen in erster Linie die Ansprüche aus den Privatkopieabgaben. Für die Primärrechte wie Vervielfältigung, Verbreitung und Sendung von Live-Mitschnitten sowie Onlinerechte ist die Verwertungsgesellschaft Veranstalterrechte mbH des bdv verantwortlich. Mit dem BDKV (Bundesverband der Konzert und Veranstaltungswirtschaft e.V.) einigte sich die GVL im Januar 2012 auf eine gemeinsame Zusammenarbeit. 

Aktuelles

Noch keinen Wahrnehmungsvertrag?

Beteiligungen an Produktionen melden?

Schritte zur Vergütung

1

Wahrnehmungsvertrag abschließen

Schließen Sie einen Wahrnehmungsvertrag mit der GVL ab.

Nachdem Sie uns alle Unterlagen und Dokumente zugesendet haben bekommen Sie einen Zugang für unser Portal meine.gvl.

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2

Registrierung meine.gvl

Registrieren Sie sich auf unserem Portal meine.gvl.

Nach dem Abschluss des Wahrnehmungsvertrages legen wir Ihnen einen Zugang zum Künstler*innenportal an. Anschließend können Sie sich mit Ihrer Vertragsnummer auf meine.gvl anmelden und selbst ein Passwort vergeben.

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3

Mitwirkungen melden

Wir empfehlen Ihnen, möglichst zeitnah Ihre Mitwirkungen zu melden, denn bereits in den ersten drei Jahren wird ein Teilbetrag an Sie ausgeschüttet.

Die vollen Vergütungen werden mit Ende der Meldezeit vergütet. Sie haben damit für jedes Verteilungsjahr drei Jahre Zeit, uns Ihre Mitwirkung an ausgestrahlten Produktionen zu melden. Dadurch kann allen an einer Produktion Beteiligten ausreichend Zeit zur Meldung gegeben werden.

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4

Vergütung

Damit aus Ihren Mitwirkungen Geld werden kann, prüfen wir Ihre Angaben auf Vollständigkeit und Korrektheit.

Wurden Ihre Produktionen in den von uns ausgewerteten Sendern genutzt, erhalten Sie Vergütungen.

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Sie möchten uns eine Änderung Ihrer Firmendaten mitteilen?

Teilen Sie uns Änderungen Ihrer Firmendaten bitte mit Unterschrift mit. Verwenden Sie dazu bitte die Vorlagen. So können wir sichergehen, dass alle wichtigen Informationen und Überweisungen ihren Empfänger erreichen.

Kein Veranstalter im GVL-Sinne ist

Ein von Radio- oder Fernsehsendern beauftragtes Unternehmen, das sich um Organisation und Ablauf einer Veranstaltung kümmert, ist kein Veranstalter im GVL-Sinne. Nur wer sämtliche Risiken trägt und Initiator einer Veranstaltung ist, kann entsprechende Vergütungen erhalten.

Kopfhörer

Privatkopie, Vermietung und Verleih

Informationen zu Vergütungen aus Privatkopie und Vermietung/Verleih (Veranstalter). Hier finden Sie Informationen zur Anpassung der Abrechnungssysteme für Vergütungsansprüche aus den Rechtekategorien Privatkopie (ZPÜ) und Vermietung und Verleih sowie zur Mehrwertsteuersenkung der Bundesregierung.

Wie funktioniert die Verteilung?

Seit der Verteilung 2010 berechnen wir Ihre Vergütungen auf Basis der Nutzung Ihrer Werke. Nur wenn Produktionen, an denen Sie als Veranstalter beteiligt waren, tatsächlich genutzt werden (z.B. Ausstrahlung in Radio oder Fernsehen), erhalten Sie Vergütungen von der GVL.

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Publikationen

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Neben unserer GVL-Homepage bieten wir Ihnen weitere Publikationen an, die Sie hier online anschauen oder als PDF-Datei herunterladen können.

Ansprechpartner*in für Veranstalter*innen

Wir helfen Ihnen gerne!
Sie erreichen uns Montag bis Donnerstag von 9 bis 17 Uhr und Freitag von 9 bis 14 Uhr.