Die GVL vertritt Erb*innen
Als Erb*in einer verstorbenen Künstlerin oder eines verstorbenen Künstlers können Sie einen bestehenden Wahrnehmungsvertrag mit der GVL weiterführen oder auch erstmalig einen Vertrag mit uns abschließen.
Falls Sie zunächst eine Beratung wünschen, ob sich das Weiterführen des Wahrnehmungsvertrages lohnt, wenden Sie sich per E-Mail an meinegvl@gvl.de oder per Telefon an +49 (0) 30 – 48483-677.
Sie möchten einen Todesfall eines GVL-Berechtigten (Künstler*in oder Erb*in) melden und...
Zur Bearbeitung benötigen wir folgende Nachweise und Angaben bitte vollständig, vorzugsweise per E-Mail an erben@gvl.de. Wenn Sie Ihre Unterlagen lieber per Post zusenden möchten, finden Sie unsere Postanschrift am Ende der Seite:
- eine einfache Kopie der Sterbeurkunde und
- eine einfache Kopie eines Erbscheins oder
- eine einfache Kopie einer eröffneten Verfügung von Todes wegen (Testament, Erbvertrag)
- eine einfache Kopie des Personalausweises/Reisepasses aller Erb*innen
- bei mehreren Erb*innen eine Vollmacht zur Bestimmung einer/eines Bevollmächtigten >> PDF Formular Vollmacht Erbengemeinschaft <<
Bei grenzüberschreitenden Erbfällen:
innerhalb der Europäischen Union: eine einfache Kopie eines Europäischen Nachlasszeugnisses, oder eine gerichtliche oder behördliche Bestätigung der Erbenstellung bzw. der Testamentsvollstreckung nach dem Recht des jeweiligen Mitgliedstaates (z. B. gerichtlicher Nachlassbeschluss, Eröffnungsniederschrift, vergleichbarer Nachlassnachweis).
außerhalb der Europäischen Union: einen formellen, von einer zuständigen staatlichen Stelle ausgestellten Erbnachweis nach dem Recht des letzten gewöhnlichen Aufenthalts des Erblassers (z. B. Probate, Letters of Administration, gerichtliche Nachlassbestätigung), ggf. versehen mit
einer Apostille nach dem Haager Übereinkommen oder – sofern erforderlich – einer Legalisation zur amtlichen Bestätigung der Echtheit der Urkunde
>> Bitte beachten: Wir behalten uns vor, eine beglaubigte Übersetzung zu verlangen, wenn die Prüfung des Dokuments andernfalls nicht möglich ist.
Weitere Pflichtangaben:
- Name, Vorname des Verstorbenen
- GVL-ID und/oder Vertragsnummer des verstorbenen Künstlers bzw. Erblassers
- Geburtsdaten der Erb*innen
- Adressen der Erb*innen
- Bankverbindungen der Erb*innen
- Steuerangaben aller Erb*innen >>> PDF Formular zur Überprüfung Ihres Umsatzsteuerstatus <<<
- Für Erbengemeinschaften: >>> PDF Formular Angaben zum zukünftigen Steuerstatus der Erbengemeinschaft durch den Bevollmächtigten <<<
Für eine Kündigung benötigen wir folgende Unterlagen bitte vollständig, vorzugsweise per E-Mail an erben@gvl.de (wenn Sie Ihre Unterlagen lieber per Post zusenden möchten, finden Sie unsere Postanschrift am Ende der Seite):
- eine einfache Kopie der Sterbeurkunde und
- eine einfache Kopie eines Erbscheins oder
- eine einfache Kopie einer eröffneten Verfügung von Todes wegen (Testament, Erbvertrag)
- eine einfache Kopie des Personalausweises/Reisepasses aller Erb*innen
- ein formloses Kündigungsschreiben mit Unterschrift aller Erb*innen, unter Angabe des Namens der/des Verstorbenen, der GVL-ID oder Vertragsnummer (zu finden auf Auszahlungsbelegen oder Vertragsunterlagen)
Eine abschließende Bearbeitung ist erst bei vollständiger Einreichung der oben aufgeführten Unterlagen und Angaben möglich.
Sollten die erforderlichen Nachweise nicht innerhalb von drei Monaten nach Ihrem Erstkontakt vollständig eingereicht werden, behalten wir uns vor, den Vorgang zu schließen und die bereits übermittelten Unterlagen gemäß den datenschutzrechtlichen Vorgaben zu löschen. Sollten sich Verzögerungen im Nachlassverfahren ergeben, bitten wir um eine kurze Mitteilung.
Kontakt
E-Mail: erben@gvl.de
Telefon: +49 (0) 30-48 48 3 -831 (MO – DO von 9 bis 17 Uhr)
Fragen zu Auszahlungsmitteilungen oder zum meine.gvl-Portal:
E-Mail: meinegvl@gvl.de
Telefon: +49 (0) 30-48 48 3 –677 (MO – FR von 9 bis 17 Uhr)
Fragen zu Steuer und Überweisungen:
E-Mail: finanzen.berechtigte@gvl.de
Telefon: +49 (0) 30-48 48 3 –634 (MO – DO 10-14 Uhr)