Wir vertreten Rechteinhaber*innen
Rechteinhaber*innen im GVL-Sinne sind ausübende Künstler*innen und Hersteller*innen, welche Leistungsschutzrechte an aufgenommenen künstlerischen Leistungen innehaben. Die GVL vertritt die Zweitverwertungsrechte dieser Gruppen und zieht Geld von Nutzern, wie z.B. Kneipen, Radiostationen oder Geräteherstellern ein. Die eingenommenen Gelder schüttet die GVL an die Rechteinhaber*innen aus.
Auf dieser Übersichtsseite finden Sie eine Weiterleitung zu den verschiedenen Rechteinhaber*innengruppen der GVL.