Verteilung

Vergütungen für Veranstalter*innen

Die GVL berechnet Ihre Vergütungen auf Basis der Nutzung Ihrer Werke. Nur wenn Produktionen, an denen Sie als Veranstalter beteiligt waren, tatsächlich genutzt werden (z.B. Ausstrahlung in Radio oder Fernsehen), erhalten Sie Vergütungen von der GVL.

Ihr Vorteil: Auch wiederholte Vergütungen für eine Mitwirkung sind so möglich, wenn diese Produktion in verschiedenen Verteilungsjahren genutzt wird. Die Parameter für die Berechnung Ihrer individuellen Vergütungssumme werden jährlich vom Beirat neu beschlossen. Die Ausschüttung der Vergütungen erfolgt üblicherweise im Dezember für das vorhergehende Verteilungsjahr. 

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Verteilungen 2024

Alle GVL-Verteilungen 2024 im Überblick

Geschäftsberichte

Individuelle und allgemeine Abzüge von den Einnahmen aus den Rechten, einschließlich der Grundsätze für die Abzüge zur Deckung der Verwaltungskosten, erfolgen grundsätzlich verursachungsgerecht. Einzelheiten können Sie derzeit noch unserem Geschäftsbericht entnehmen. Unsere Geschäftsberichte finden Sie hier. Ab dem 1. September jeden Jahres stellt die GVL für das vorausgegangene Geschäftsjahr einen umfassenden Transparenzbericht zur Verfügung, dem Sie alle wichtigen Informationen zu Einnahmen und Abzügen entnehmen können.

Mann mit Herz

Zuwendungen

Bis zu 5 % der für die Verteilung zur Verfügung stehenden Erlöse können für kulturelle, kulturpolitische und soziale Zwecke verwendet werden. 

Verteilungszyklus

Ein Verteilungszyklus setzt sich aus der Meldephase, den Erst- und Folgeverteilungen sowie der Schlussverteilung zusammen.

Meldephase

Jeder Veranstalter hat grundsätzlich drei Jahre Zeit, um seine Veranstaltung (z.B. Konzert) zu melden. Die Meldephase endet mit der Meldefrist, bis zu der Meldungen von Veranstaltern eingegangen sein müssen, damit diese einen Anspruch auf Vergütungen haben.

Erst- und Folgeverteilung

Nach einer Erstverteilung stehen mindestens zwei Folgeverteilungen an, in denen z.B. neu gemeldete Mitwirkungen vergütet, einzelne Parameter neu berechnet oder nachträgliche Einnahmen verteilt werden.  Vergütungen, die Berechtigte in der Erst- und den Folgeverteilungen erhalten, sind Zwischenbeträge bis die Meldephase abgelaufen ist und feststeht, wie viele Veranstalter einen Anspruch auf Vergütungen aus dem Verteilungsjahr angemeldet haben.

Schlussverteilung

Die Schlussverteilung erfolgt nach Ablauf der Meldephase. Dann werden alle für das jeweilige Verteilungsjahr reservierten, aber bis dahin nicht eingeforderte Vergütungen aufgelöst und an alle Veranstalter mit bestehenden Meldungen ausgezahlt. Die Schlussverteilung beendet den Verteilungszyklus.

Ansprechpartner*innen für Veranstalter*innen

Wir helfen Ihnen gerne!
Sie erreichen uns Montag bis Donnerstag von 9 bis 17 Uhr und Freitag von 9 bis 14 Uhr.