Weitersendung

Wenn leistungsschutzrechtlich geschützte Aufnahmen genutzt werden, lizenziert die GVL entsprechend der gesetzlichen Bestimmungen. Neben den großen Nutzungsbereichen gibt es auch weitere, die wir im Folgenden aufgelistet haben.

Was ist Weitersendung?

Unter Weitersendung ist die Weiterübertragung eines Programms zu verstehen. Dies umfasst auch die Weiterübertragung durch sogenannte Internetzugangsdienste, wenn die Sendung nicht ausschließlich im Internet erfolgt. Zudem darf der Betreiber des Weitersendedienstes ausschließlich berechtigten Nutzern in einer gesicherten Umgebung Zugang zum Programm bieten. Das Inkasso für die GVL übernimmt die so genannte „Münchner Gruppe“, ein Zusammenschluss von Verwertungsgesellschaften, die die entsprechenden Rechte lizenzieren.