Wahrnehmungsvertrag abschließen
Wenn Sie uns die treuhänderische Wahrnehmung Ihrer Rechte übertragen möchten, müssen Sie einen Wahrnehmungsvertrag mit uns abschließen. Der Abschluss eines Wahrnehmungsvertrages mit der GVL ist kostenlos und ganz einfach online möglich.
Die GVL nimmt die Leistungsschutzrechte für ausübende Künstler*innen, Tonträgerhersteller*innen und Veranstalter*innen wahr. Wir kümmern uns darum, dass künstlerische Leistungen fair vergütet werden, indem wir Gelder aus Nutzungen im Radio, privater Vervielfältigung, öffentliche Wiedergabe und weiteren Einnahmebereichen einnehmen und verteilen.
Sind Sie Selbstvermarkter*in? Dann schließen Sie bitte sowohl einen Vertrag für Künstler*innen als auch einen für Hersteller*innen ab.
Wahrnehmungsvertrag Künstler*innen
Wahrnehmungsvertrag Hersteller*innen
Wahrnehmungsvertrag Veranstalter*innen
Schon Berechtigte*r der GVL?
Weiterführende Informationen
Informationen zur GVL, unserer Arbeit und unserer Aufgabe gibt hier. Bei Fragen oder Unklarheiten freuen wir uns über eine Kontaktaufnahme per Mail oder Telefon.