Vergütungen an Hersteller*innen
Die GVL schüttet Vergütungen an Tonträgerhersteller*innen auf Grundlage der vorliegenden Sendeminuten jeder einzelnen Aufnahme aus. Das bedeutet: Je häufiger Ihre Aufnahmen von Radio- und Fernsehsendern genutzt werden, desto höher ist Ihr Vergütungsanspruch.
Hierzu werten wir für jedes Verteilungsjahr mehr als 34 Millionen Sendeminuten aus, um Ihnen die angemessene Vergütung für die Nutzung Ihres Repertoires zukommen zu lassen.
Alle GVL-Verteilungen 2023 im Überblick
Die Verteilung bezieht sich auf Produktionen, die in der Vergangenheit genutzt wurden. Ihre Nachfragen zur Herstellerverteilung beantworten wir Ihnen gerne.
Verteilungspläne
Hier finden Sie die aktuellen Verteilungspläne der GVL.
Verteilungsplan 2023
Verteilungsplan 2022
Verteilungsplan 2021
Verteilungsplan 2020
Verteilungsplan 2019
Verteilungsplan 2018
Verteilungsplan 2017
Verteilungsplan 2016
Geschäftsberichte
Individuelle und allgemeine Abzüge von den Einnahmen aus den Rechten, einschließlich der Grundsätze für die Abzüge zur Deckung der Verwaltungskosten, erfolgen grundsätzlich verursachungsgerecht. Einzelheiten können Sie derzeit noch unserem Geschäftsbericht entnehmen. Unsere Geschäftsberichte finden Sie hier. Ab dem 1. September jeden Jahres stellt die GVL für das vorausgegangene Geschäftsjahr einen umfassenden Transparenzbericht zur Verfügung, dem Sie alle wichtigen Informationen zu Einnahmen und Abzügen entnehmen können.
Zuwendungen
Bis zu 5 % der für die Verteilung zur Verfügung stehenden Erlöse können für kulturelle, kulturpolitische und soziale Zwecke verwendet werden.
Meldefristen und Verteilungszyklen
Nicht verteilbare Einnahmen aus den Rechten werden aufgelöst und periodengerecht nachverteilt. Einnahmen aus den Rechten gelten als nicht verteilbar, wenn der Berechtigte nicht innerhalb von drei Jahren nach Ablauf des Geschäftsjahres, in dem die Einnahmen aus den Rechten eingezogen wurden, festgestellt oder ausfindig gemacht werden konnte und die GVL die erforderlichen Maßnahmen zur Feststellung der Berechtigten ergriffen hat.