Die GVL vertritt Erb*innen
Nach dem Tod eines Kunstschaffenden lebt das Werk weiter. Das Gesetz schützt Leistungsschutzrechte über einen Zeitraum von bis zu 70 Jahren und sie gehen an den/die Erb*innen über – das bedeutet, dass etwaige Vergütungen für diese Produktionen auch nach dem Tod eines Künstlers möglich sind. Werden die Produktionen während der Restdauer des Leistungsschutzzeitraums weiterhin von Radio- oder Fernsehsendern ausgestrahlt, dann stehen die Vergütungen Ihnen als rechtmäßige*n Erb*in zu.
Erbanspruch nachweisen
- Kopie des Erbscheins bzw. des notariellen Testaments
- Kopie der Sterbeurkunde
- Kopie der Personalausweise/Reisepässe aller Erb*innen
- Ihre Bankverbindung
Vollmacht Erbengemeinschaft
Bei mehreren Erb*innen ist die Bestimmung einer/eines Bevollmächtigten durch die Erbengemeinschaft erforderlich. Bitte verwenden Sie hierzu das folgende Formular und senden es ausgefüllt an uns zurück.
Es ist auch möglich einen Wahrnehmungsvertrag rückwirkend für den verstorbenen Künstler abzuschließen.
Bitte wenden Sie sich bei Rückfragen an erben@gvl.de oder 030 484 83 - 831
Wie erhalte ich Vergütungen?
Ist der Erbfall gemeldet, können Sie für bereits gemeldete Mitwirkungen Geld erhalten.
Die Vergütungen werden automatisch an die vom Erben oder Bevollmächtigten angegebene Kontoverbindung überwiesen. Die dazu gehörigen Auszahlungsbelege erhalten Sie bzw. der Bevollmächtigte per Post. Die Detailreports verschicken wir gerne auf Anfrage.
Sollten Sie neue Mitwirkungen melden wollen oder haben Sie Rückfragen, wenden Sie sich gerne an meinegvl@gvl.de oder 030 484 83 - 677