Zum Nachlass eines verstorbenen Künstlers gehören auch seine Leistungsschutzrechte. Viele Erben entscheiden sich bei der Wahrnehmung dieser Rechte für die GVL – aus gutem Grund. Folgend finden Sie eine Schritt für Schritt Anleitung infolge eines Erbfalls.
Erbfall - Schritt für Schritt zur Vergütung
Erbfall melden
- Kopie des Erbscheins bzw. des notariellen Testaments
- Kopie der Sterbeurkunde
- Kopie Ihres Personalausweis oder Ihres Reisepasses
- Ihre Bankverbindung
Bei mehreren Erben (Erbengemeinschaft) ist die Angabe eines Bevollmächtigten erforderlich. Bitte verwenden Sie hierzu das folgende Formular:
Wahrnehmungsvertrag
Damit registrieren Sie sich gleichzeitig für unser Online-Portal meine.gvl und erhalten automatisch Ihre Zugangsdaten sowie Ihre persönliche Vertragsnummer.
Mitwirkungen melden
Erst durch diese Angaben können wir Ihren Vergütungsanspruch ermitteln. Dazu suchen Sie die entsprechenden Produktionen in unserer Datenbank und machen Angaben zur Art Ihrer Mitwirkungen. Bitte beachten Sie: Da wir Sendemeldungen häufig erst zeitverzögert von den Sendeanstalten erhalten, finden Sie Ihre Produktionen in meine.gvl mitunter erst einige Monate nach deren Erstausstrahlung. Wir empfehlen Ihnen, möglichst zeitnah danach Ihre Mitwirkungen zu melden, denn bereits in den ersten drei Jahren wird ein Teilbetrag an Sie ausgeschüttet.
Vergütung
Korrektheit. Wurden Ihre Produktionen in den von uns ausgewerteten Sendern genutzt, erhalten Sie Vergütungen.