Erbfall - was tun?

Zum Nachlass eines verstorbenen Künstlers gehören auch seine Leistungsschutzrechte. Viele Erben entscheiden sich bei der Wahrnehmung dieser Rechte für die GVL – aus gutem Grund. Folgend finden Sie eine Schritt für Schritt Anleitung infolge eines Erbfalls.

Erbfall - Schritt für Schritt zur Vergütung

1

Erbfall melden

Wir benötigen von Ihnen folgende Dokumente zur Anerkennung Ihrer Erbberechtigung:

  • Kopie des Erbscheins bzw. des notariellen Testaments
  • Kopie der Sterbeurkunde
  • Kopie Ihres Personalausweis oder Ihres Reisepasses
  • Ihre Bankverbindung

Bei mehreren Erben (Erbengemeinschaft) ist die Angabe eines Bevollmächtigten erforderlich. Bitte verwenden Sie hierzu das folgende Formular:

Weiterlesen
Zuklappen
2

Wahrnehmungsvertrag

Als Erbe können Sie einen bestehenden Wahrnehmungsvertrag mit der GVL weiterführen oder auch erstmalig einen neuen Vertrag abschließen. 

Damit registrieren Sie sich gleichzeitig für unser Online-Portal meine.gvl und erhalten automatisch Ihre Zugangsdaten sowie Ihre persönliche Vertragsnummer.

Weiterlesen
Zuklappen
3

Mitwirkungen melden

Melden Sie in meine.gvl die Mitwirkungen an Produktionen der verstorbenen Person.

 

Erst durch diese Angaben können wir Ihren Vergütungsanspruch ermitteln. Dazu suchen Sie die entsprechenden Produktionen in unserer Datenbank und machen Angaben zur Art Ihrer Mitwirkungen. Bitte beachten Sie: Da wir Sendemeldungen häufig erst zeitverzögert von den Sendeanstalten erhalten, finden Sie Ihre Produktionen in meine.gvl mitunter erst einige Monate nach deren Erstausstrahlung. Wir empfehlen Ihnen, möglichst zeitnah danach Ihre Mitwirkungen zu melden, denn bereits in den ersten drei Jahren wird ein Teilbetrag an Sie ausgeschüttet.

Weiterlesen
Zuklappen
4

Vergütung

Damit aus Ihren Mitwirkungen Geld werden kann, prüfen wir Ihre Angaben auf Vollständigkeit und

Korrektheit. Wurden Ihre Produktionen in den von uns ausgewerteten Sendern genutzt, erhalten Sie Vergütungen.

Weiterlesen
Zuklappen