Erbfall - Mitwirkungen melden und Vergütung erhalten

Mitwirkungen melden als Erb*in

Auch als Erbe oder Erbinnengemeinschaft müssen Sie die Mitwirkungen des verstorbenen Berechtigten melden. Grundlage ist das melden des Erbfalls sowie ein bestehender Wahrnehmungsvertrag. 

Wie melde ich einen Erbfall?

Als Erbe können Sie einen bestehenden Wahrnehmungsvertrag mit der GVL weiterführen oder auch erstmalig einen neuen Vertrag abschließen. Wir benötigen von Ihnen folgende Dokumente zur Anerkennung Ihrer Erbberechtigung:

  • Kopie des Erbscheins bzw. des notariellen Testaments
  • Kopie der Sterbeurkunde
  • Kopie Ihres Personalausweis oder Ihres Reisepasses
  • Ihre Bankverbindung

Bei mehreren Erben (Erbengemeinschaft) ist die Angabe eines Bevollmächtigten erforderlich. Bitte verwenden Sie hierzu das folgende Formular.

Vollmacht Erben

Der Verstorbene hatte keinen Wahrnehmungsvertrag?

Mitwirkungen melden

Ist der Erbfall gemeldet und liegt ein Wahrnehmungsvertrag vor können Sie die Mitwirkungen des verstorbenen Künstlers melden.

Wir empfehlen Ihnen, möglichst zeitnah Ihre Mitwirkungen zu melden, denn bereits in den ersten drei Jahren wird ein Teilbetrag an Sie ausgeschüttet.

Sie melden Mitwirkungen über das Künstler*innen-Portal meine.gvl. Was sie bei der Meldung zu beachten haben finden Sie auf weiter unten.

Die GVL unterscheidet in drei Medientypen. Folgend finden Sie Informationen, um die künstlerischen Leistungen des verstorbenen Künstlers gezielt zuzuordnen um die Mitwirkungen zu melden.