Gesamtverträge
Auf Grundlage von § 35 VGG hat die GVL folgende Gesamtverträge über die von ihr wahrgenommenen Rechte mit Nutzervereinigungen geschlossen. Teilweise beinhalten die Gesamtverträge Standardnutzungsverträge.
Lesen Sie die Gesamtverträge der GVL
Gesamtvertrag GEMA
Informationen zu den Gesamtverträgen der GEMA finden Sie hier. Die GEMA Tarife für die öffentliche Wiedergabe gelten auch für die von der GVL veröffentlichten Tarife, die auf die GEMA-Tarife Bezug nehmen.
Inkassovereinbarungen
Auf Grundlage von § 44 VGG hat die GVL mit folgenden Verwertungsgesellschaften Vereinbarungen getroffen:
- Vereinbarung über das Inkasso für Vergütungsansprüche aus der öffentlichen Wiedergabe mit der GEMA.
- Vereinbarung über das Inkasso für Vergütungsansprüche aus § 53 Abs. 1-3 UrhG in §§ 54, 54a, 54b, 54e und 54 f UrhG (Vervielfältigung zum privaten Gebrauch) mit der ZPÜ.
- Vereinbarung über das Inkasso für Vergütungsansprüche aus § 27 Abs. 2 und 3 UrhG (Vermietung und Verleih) mit der ZBT.
- Vereinbarung über das Inkasso für Vergütungsansprüche aus § 27 Abs. 1 UrhG (Vermietung und Verleih) mit der ZVV.
Weitergehende Informationen zu den Gesellschaften ZPÜ, ZBT und ZVV können Sie dem GEMA-Jahrbuch auf der Internetseite der GEMA entnehmen. Die GVL hat darüber hinaus eine Vielzahl an Repräsentationsvereinbarungen mit ausländischen Verwertungsgesellschaften geschlossen.