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Verteilungen für Veranstalter*innen werden vorgezogen

Regelverteilungen und Erstverteilungen finden im August 2022 statt

Die GVL zieht die Regelverteilungen 2019 und 2020 und Erstverteilungen 2021 für Veranstalter*innen auf August 2022 vor. Ursprünglich waren die Verteilungen der Veranstalter*innen in diesem Jahr für das vierte Quartal geplant.

Bitte beachten Sie, dass der Meldeschluss für Mitwirkungsmeldungen weiterhin der 30.06.2022 ist. Die Schlussverteilungen 2017 und 2018 erfolgen planmäßig im vierten Quartal 2022.

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