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16. April 2017: Verlängerter Meldeschluss für die Verteilungsjahre 2010-2012
Die Meldefrist verschiebt sich damit vom 31. März 2017 um gut zwei Wochen. So haben unsere Berechtigten nun bis Ostersonntag 2017 Zeit, ihre Mitwirkungen bei uns zu melden. Für später angelegte Mitwirkungsmeldungen, die diese Jahre betreffen, können wir keine Auszahlung gewährleisten.
Für alle Verteilungsjahre ab 2013 kann die Meldung selbstverständlich auch nach dem 16. April 2017 erfolgen. Diese Mitwirkungsmeldungen werden dann in späteren Verteilungen berücksichtigt.
Weitere Fragen bezüglich Ihrer Mitwirkungsmeldungen beantwortet Ihnen unser Berechtigten-Service gern unter +49 30 48483-677 sowie unter artsys@gvl.de zur Verfügung.