Zurück zur News-Übersicht
Gesellschafterversammlung beschließt Neufassung der GVL-Satzung
Die aktualisierte Version datiert vom 18. November 2013 und beinhaltet zahlreiche Verbesserungen für die Berechtigten bei zukünftigen Gruppenversammlungen. So wird unter anderem festgehalten, dass ein Berechtigter generell bis zu zwei andere Berechtigte bei der Stimmabgabe zur Wahl der Beiratsmitglieder vertreten darf (in der vorherigen Fassung des Gesellschaftsvertrags durfte nur im Falle höherer Gewalt ein anderer Berechtigter vertreten werden).