Zurück zur News-Übersicht
Künstler*innen: Meldeschluss für das Verteilungsjahr 2020 am 29.02.2024
Um an der Schlussverteilung für das Nutzungsjahr 2020 teilnehmen zu können, bitten wir berechtigte Künstler*innen uns ihre Mitwirkungen bis zum 29.02.2024 abzugeben.
Dieser Meldeschluss gilt nicht für die Radio- und TV-Extraformate (z.B. Einzelbeiträge in nicht-fiktionalen Formaten, Werbung, Dokumentarfilme).
Eine Übersicht aller aktuellen Meldefristen finden Sie hier.