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Künstler*innen: Meldeschluss für das Verteilungsjahr 2020 am 29.02.2024

Melden Sie Ihre Mitwirkungen im Portal meine.gvl.de

Um an der Schlussverteilung für das Nutzungsjahr 2020 teilnehmen zu können, bitten wir berechtigte Künstler*innen uns ihre Mitwirkungen bis zum 29.02.2024 abzugeben.

Dieser Meldeschluss gilt nicht für die Radio- und TV-Extraformate (z.B. Einzelbeiträge in nicht-fiktionalen Formaten, Werbung, Dokumentarfilme). 

Eine Übersicht aller aktuellen Meldefristen finden Sie hier.

Kontakt

Sie haben Fragen zu Ihren Mitwirkungsmeldungen? Wir helfen gerne weiter!
Montag bis Donnerstag von 9.00 bis 17.00 Uhr
Freitags von 9.00 bis 14.00 Uhr