Ab welchem Aufnahmejahr gilt die verlängerte Schutzfrist?
Das Gesetz findet Anwendung auf Tonträger, deren Schutzdauer für ausübende Künstler*innen und Tonträgerhersteller*innen am 01. November 2013 noch nicht erloschen war oder nach diesem Datum entstanden ist, mithin auf Repertoire ab dem Jahr 1963.