Band- / Ensemblemitglied
Sänger*innen und/oder Instrumentalmusiker*innen, welche unter einem fiktiven Band-/Ensemblenamen Musik-Produktionen veröffentlichen oder als Band/Ensemble unter eigenem Namen bei TV-Aufritten und/oder Hörfunkproduktionen in Erscheinung treten. Die Mitgliedschaft in einer Band kann im Zweifelsfall durch einen internen Bandvertrag oder durch den Erhalt von Lizenzen nachgewiesen werden.
Musiker*innen von Bands ab 16 mitwirkenden Instrumentalist*innen müssen sich als Orchestermusiker*innen eintragen.