Bis wann muss ich meine Mitwirkungen melden, um an ausländischen Verteilungen teilnehmen zu können?

Bis wann muss ich meine Mitwirkungen melden, um an ausländischen Verteilungen teilnehmen zu können?

Die GVL empfiehlt stets eine zeitnahe Eintragung der Mitwirkungen nach Veröffentlichung der Sendedaten. Da die Frist von Gesellschaft zu Gesellschaft variiert, kann an dieser Stelle kein konkretes Datum benannt werden.