Das Gründungsjahr meines Labels/Unternehmens oder mein Geburtsjahr liegen nach dem Jahr der Aufnahme. Bin ich daher von der Meldung oder einer Zahlungsverpflichtung befreit?

Das Gründungsjahr meines Labels/Unternehmens oder mein Geburtsjahr liegen nach dem Jahr der Aufnahme. Bin ich daher von der Meldung oder einer Zahlungsverpflichtung befreit?

Nein, denn Tonträgerherstellerrechte für frühere Aufnahmen können jederzeit  von jedem vertraglich in Deutschland erworben werden. Sind Sie Inhaber*in solcher Rechte, sind Sie zur Meldung und gegebenenfalls Zahlung verpflichtet.