Gibt es Wahlmöglichkeiten bei den Auszahlungsterminen? Kann ich eine Auszahlung nach hinten verschieben oder aussetzen?
Leider können wir diesem Wunsch nicht entsprechen. Als Treuhänder sind wir dazu verpflichtet, zugewiesene Gelder schnellstmöglich auszuzahlen. Wir haben technisch und rechtlich keine Möglichkeit, Gelder wie eine Bank vorzuhalten oder zu einem Wunschtermin zu überweisen.
Im Fall der Corona-Vorschüsse konnten die Berechtigten selbst entscheiden, ob sie diese beantragen und gegebenenfalls Verrechnungen in Kauf nehmen, da es sich um ein freiwilliges Angebot und nicht um eine fristgebundene Zahlung handelte. Im Fall der Regelverteilungen ist ein Verzicht oder Aufschub rechtlich leider nicht möglich. Ein Zurückhalten von Geldern durch uns kann als strafbare Beihilfe zur Leistungserschleichung angesehen werden.