Ich bin Schauspieler*in und Musiker*in. Muss ich zwei Verträge abschließen?

Ich bin Schauspieler*in und Musiker*in. Muss ich zwei Verträge abschließen?

Nein, Sie schließen einen Wahrnehmungsvertrag für alle künstlerischen Tätigkeiten die die GVL wahrnimmt.