Ich habe einen negativen Auszahlungsbetrag auf meiner Auszahlungsmitteilung. Bekomme ich nun keine Ausschüttung?
Sie haben in der Regel zwei Auszahlungsmitteilungen erhalten, und der Gesamtbetrag sollte positiv sein. Sie nehmen also an der Ausschüttung teil, obwohl einer der Belege einen negativen Auszahlungsbetrag ausweist.
Die Vergütungen der GVL stammen aus den Bereichen „Rechteüberlassung“ und „Private Vervielfältigung und Vermietung & Verleih“. Diese beiden Bereiche werden aufgrund von unterschiedlicher Besteuerung getrennt ausgewiesen, daher erhalten Sie üblicherweise zwei Auszahlungsmitteilungen. Ihre Vergütungen werden aber in einer Summe überwiesen.