Künstlerische*r Produzent*in
Produzent*in von Musikproduktionen, der/die während der Aufnahme weitere Musiker*innen anleitet und interpretatorisch in das Werk eingreift. Eine Selbstanleitung ist dabei nicht möglich. Tätigkeiten im Rahmen von Vor- oder Nachproduktionen sowie bei Liveproduktionen fallen nicht unter das Leistungsschutzrecht. Co-Produzent*innen und Executive Produzent*innen werden nicht berücksichtigt.