Öffentliche Wiedergabe
Die öffentliche Wiedergabe, etwa in Gaststätten, Hotels oder Diskotheken, ist auch als „Kneipenrecht“ bekannt. Entsprechend des gesetzlichen Vergütungsanspruchs ist die öffentliche Wiedergabe vergütungspflichtig. Die GVL lizenziert die Nutzung im Namen ihrer Berechtigten gegenüber den Rechtenutzern. Mehr erfahren