Schutzfristverlängerung – Was ist das?
Im Jahr 2013 wurde im deutschen Urheberrechtsgesetz der Schutz für Tonträger durch Einfügen eines neuen § 79a UrhG von 50 auf 70 Jahre verlängert. Ohne diese Verlängerung wären ältere Musiktitel gemeinfrei geworden und könnten vergütungsfrei genutzt werden. An den Erlösen aus dem Verkauf oder digitalen Nutzungen wie Streaming oder Download der Tonträgerhersteller in dem nun verlängerten Schutzzeitraum sollen Künstler mit Buy-Out Verträgen wirtschaftlich beteiligt werden. Dies erfolgt über die GVL.