Warum erhalte ich manchmal zwei Auszahlungsmitteilungen?
Grundsätzlich erhöht es die Transparenz der Berechnung und weist die Erlöse in mehrwertsteuerpflichtig und nicht mehrwertsteuerpflichtig aus.
Denn: Aufgrund eines Beschlusses des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) unterliegen bestimmte Vergütungsansprüche nach §§ 27, 54, 54a, 54c UrhG nicht mehr der Umsatzsteuerpflicht.
Dies betrifft alle Erlöse aus den Rechtekategorien Privatkopie (ZPÜ) und Vermietung und Verleih.
Die GVL hat Ihre Abrechnungssysteme entsprechend angepasst. Für Sie bedeutet dies konkret, dass zu jeder Auszahlung zwei separate Auszahlungsmitteilungen bereitgestellt werden, wenn Sie an der Verteilung von Privatkopieerlösen teilnehmen.
In diesem Fall differenzieren die Auszahlungsmitteilungen zwischen mehrwertsteuerpflichtigen und nicht mehrwertsteuerpflichtigen Erlösen. Unsere Detailreports haben wir dahingehend angepasst, dass beide Erlösquellen separat dargestellt werden, Sie aber nach wie vor die Gesamtsumme nachvollziehen können.
Anders als die Erlöse selbst unterliegen jedoch die mit der Privatkopie verbundenen Inkassokosten der Mehrwertsteuerpflicht und werden auf Ihrer Abrechnung entsprechend ausgewiesen.
Wichtig: Die Auszahlung an Sie geschieht trotz getrennter Abrechnungsdokumente in einer gemeinsamen Überweisung des gesamten Auszahlbetrags.
Weitere Informationen zu diesem Themenbereich finden Sie hier.