Warum muss ich mein Tonträger-Repertoire erneut melden, die GVL hat alle Aufnahmen von mir gemeldet bekommen?

Warum muss ich mein Tonträger-Repertoire erneut melden, die GVL hat alle Aufnahmen von mir gemeldet bekommen?

Die Abrechnung der Ansprüche aus der Schutzfristverlängerung erfordert zusätzliche und andere Daten als die bisher von Ihnen gelieferten Repertoiredaten, z.B. Ihre relevanten Bruttoeinnahmen (Erlöse aus dem Verkauf physischer Tonträger, digitalen Downloads, Auswertungen auf Streaming -Plattformen oder Synch-Rights (Werbung) – jedoch keine GVL-Erlöse).