Warum werde ich zur Meldung "Schutzfristverlängerung" aufgefordert?
Im Jahr 2013 wurde in Umsetzung der EU-Richtlinie 2011/77/EU im deutschen Urheberrechtsgesetz der Schutz für Tonträger durch Einfügung eines neuen § 79a UrhG von 50 auf 70 Jahre verlängert. Die damit einhergehenden Regelungen verpflichten die Tonträgerhersteller, 20% der Einnahmen aus der Verwertung wie dem Vertrieb, der Vervielfältigung und der Zugänglichmachung in Deutschland für die mitwirkenden Musiker*innen an die GVL zu leisten. Der Vergütungsanspruch ist für die ausübenden Künstler*innen unverzichtbar und wurde der GVL und ihren Schwestergesellschaften zur Wahrnehmung übertragen.