Warum wird überhaupt auf einer der Auszahlungsmitteilungen ein negativer Betrag ausgewiesen?
Vermutlich haben Sie in der Vergangenheit einen Vorschuss oder eine Abschlagszahlung von der GVL erhalten. Solche Vorschüsse werden in der Regel auf Erlöse aus dem Bereich „Rechteüberlassung“ gewährt und konnten bisher auch nur mit Erlösen aus diesem Bereich verrechnet werden.
Inzwischen ist es uns aber möglich, die beiden Erlösquellen zu verrechnen. Der Vorteil: Vorschüsse werden schneller zurückerstattet, d.h. Sie erhalten schneller wieder Vergütungen durch die GVL.
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