Was bedeutet der Abzug von „Verwaltungskosten GVL / Inkassokosten“ auf Auszahlungsmitteilungen des Typs „Vergütung Private Vervielfältigung und Vermietung & Verleih"?

Was bedeutet der Abzug von „Verwaltungskosten GVL / Inkassokosten“ auf Auszahlungsmitteilungen des Typs „Vergütung Private Vervielfältigung und Vermietung & Verleih"?

Die ausgewiesenen Beträge bestehen aus zwei unterschiedlichen Anteilen: Erstens aus den Verwaltungskosten der GVL, die auf diesen Vergütungsanteil prozentual anfallen. Der zweite Bestandteil sind Kosten, die uns in Rechnung gestellt werden. Auf Grundlage von § 44 des Verwertungsgesellschaftengesetzes (VGG) hat die GVL mit verschiedenen Partnern Vereinbarungen über den Einzug von Geldern getroffen, z.B. die Erlöse aus den Bereichen private Vervielfältigung und Vermietung & Verleih. Darum kümmern sich Organisationen wie die Zentralstelle für private Überspielungsrechte (ZPÜ), die Zentralstelle für Bibliothekstantiemen (ZBT) oder die Zentralstelle für Videovermietung (ZVV).

Inkassokosten sind seit einer Änderung der steuerrechtlichen Betrachtung der Einnahmen aus der Privatkopie separat auszuweisen und unterliegen der Mehrwertsteuer. Durch diese Neuregelung wird ihre Verrechnung mit den Einnahmen nun transparent.

Die Vergütung selbst ändert sich dadurch nicht. Die Kosten werden selbstverständlich nur dann anteilig verrechnet, wenn auch wirklich Gelder für Sie zur Ausschüttung kommen.  

 

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