Was bedeutet Mandatierung?
Die GVL kann auch international Ihre Leistungsschutzrechte wahrnehmen und bietet Berechtigten bereits bei Abschluss eines Wahrnehmungsvertrags an, die GVL für weitere Länder neben Deutschland zu mandatieren. Die zur Auswahl stehenden Länder sind die Länder, mit denen die GVL bilaterale Repräsentationsvereinbarungen für Tonträgerhersteller abgeschlossen hat.
Unter dem Menüpunkt „Mandatierung“ können Sie in label.gvl sehen, für welche Länder Sie der GVL bereits ein Mandat zur Wahrnehmung Ihrer Leistungsschutzrechte erteilt haben und bei Bedarf auch dort Ihr Mandat ändern.