Was ist ein amtliches Pseudonym und wie weise ich es nach?
Ein amtliches Pseudonym ist ein im Personalausweis eingetragener Künstlername, auf der Rückseite Ihres Ausweises. Nur wenn Ihr Künstlername dort vermerkt ist, können Sie uns diesen anhand einer Kopie, eines Scans oder Fotos der Rückseite Ihres Personalausweises nachweisen. Für sonstige Pseudonyme wenden Sie sich bitte, nach Vertragsabschluss, an: meinegvl@gvl.de.