Was ist ein Klangkörper und wer ist Klangkörpervertreter*in?
Als Klangkörper (Orchester, Chöre und Big Bands) bezeichnen wir Gruppen ab 10 mitwirkenden Musiker*innen/Sänger*innen, die häufig in gleichbleibender Besetzung und unter einem festen, eigenen Namen auftreten bzw. Produktionen einspielen.
Der/die Klangkörpervertreter*in ist ein*e vom Klangkörper Bevollmächtigte*r, der/die die Mitwirkungen stellvertretend für die Mitglieder des Klangkörpers meldet. Dadurch werden den Klangkörpermitgliedern die Einzelmeldungen und Nachweisvorlagen erspart wodurch sich auf beiden Seiten der Bearbeitungsaufwand reduziert.