Was muss ich bei der Meldung meiner Mitwirkung berücksichtigen?
Sie haben die Möglichkeit, zwei Mitwirkungen an einem Titel anzulegen. Achten Sie bei der Anlage der zweiten Mitwirkung bitte auf nicht zulässige Kombinationen. Unzulässige Kombinationen von Mitwirkungen innerhalb eines Titels sind:
- Dirigent/-in UND Studiodirigent/-in
- zwei Mitwirkungen als Sänger/-in mit identischer Funktion und abweichender oder identischer Stimmlage
- Ensemble-/Bandmitglied UND Studiomusiker/-in
- Ensemble-/Bandmitglied UND Solist/-in
- Dirigent/-in UND Künstlerischer Produzent/-in
Bitte legen Sie dem Formular geeignete Nachweise bezüglich Ihrer Mitwirkung/en bei (z.B. Honorarvertrag, Rechnung, Fremdbestätigung etc.).