Wer ist unbeschränkt einkommensteuerpflichtig?
Personen, die in der Bundesrepublik Deutschland einen Wohnsitz oder ihren gewöhnlichen Aufenthalt haben, sind nach § 1 Einkommensteuergesetz unbeschränkt steuerpflichtig.
Personen, die in der Bundesrepublik Deutschland einen Wohnsitz oder ihren gewöhnlichen Aufenthalt haben, sind nach § 1 Einkommensteuergesetz unbeschränkt steuerpflichtig.