Wie ist das Unterbudget "Titel- und Hintergrundmusik" definiert? Welche Meldungen kann ich hier vornehmen?  

Wie ist das Unterbudget "Titel- und Hintergrundmusik" definiert? Welche Meldungen kann ich hier vornehmen?  

Dieses Unterbudget erfasst Titel- und Hintergrundmusiken für nicht fiktionale Fernseh- und Radio-Produktionen (z.B. Shows und Magazine).

Als Titelmusik können Sie im Rahmen der Radio/TV-Extraformate (ehemals Offene Budgets) beispielsweise die Eröffnungs- und Abspannmusik von Sendungen wie Nachrichten („Tagesschau“), Magazine („Aspekte“, „Monitor“) oder Unterhaltungsshows („Fernsehgarten“, „Wetten, dass…?“) melden.  Bitte nennen Sie hier nicht die Titel-Bezeichnungen Ihrer Musikstücke, sondern nur den Titel der betreffenden Sendung.

 Eine Titelmusik muss, im Unterschied zum Jingle, jeweils ein fester Bestandteil der Produktion sein.  

  Als Hintergrundmusik können Sie Musikunterlegungen in Magazinsendungen und Shows melden, z.B. in Einspielfilmen.  

 

 Bitte beachten Sie:   

 Hier sind nicht Titel- und Hintergrundmusiken an fiktionalen Produktionen wie Spielfilmen und Serien gemeint. Melden Sie Ihre entsprechenden Mitwirkungen bitte weiterhin wie gewohnt über das Künstlerportal.  Auch die Musik-Mitwirkungen an dokumentarischen Produktionen melden Sie bitte im entsprechenden Unterbudget (Dokumentar-Kinofilme im Fernsehen, Fernseh-Dokumentarproduktionen oder Fernseh-Dokusoaps).

 Klar abgegrenzte Musikauftritte, wie die Darbietung eines Songs, sind keine Hintergrundmusik. Melden Sie diese bitte als „Einzelbeiträge“.